24.01.2017 - 5.1.9 Franz Laube für den Ortsbeirat Biesto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Laube erläutert den Mitgliedern die vier gestellten Änderungsanträge.

Er stellt klar, dass es dem Ortsbeirat nicht um Verhinderung der Aufstellung des B-Planes geht, sondern um eine Präzisierung.

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wie folgt zu ändern:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

Im Nordosten:                   keine Änderung

Im Nordwesten:                durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10,             3/13 und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,

im Südosten:              keine Änderung

im Südwesten:              durch die südöstlichen Grenzen des Flustückes 113/7 der Flur 1,

              Gemarkung Biestow

 

In der Anlage „Lageplan“ zur Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wird der räumliche

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 im westlichen Bereich so geändert,

dass sich die gemeinsame Schnittstelle an der südöstlichen Grenze des räumlichen

Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 befindet.

Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von

Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes

und alter Dorfstrukturen, des Orts-und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz

im südöstlichen Planungsraum von Biestow.

Die Fläche des Planungsgebietes umfasst damit ca. 16 ha.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt