01.12.2016 - 3.1.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich für den Änderungsantrag aus:

- Die umfangreiche kulturelle Arbeit des Peter-Weiss-Haus e.V. wird wertgeschätzt und als
grundsätzlich förderungswürdig betrachtet.

- In Gesprächen mit Vertretern des Peter-Weiss-Haus e.V. habe man einen
  überzeugenden Eindruck vom Projekt gewonnen, Problempunkte seien angesprochen und
  teilweise ausgeräumt worden.

- Die Fördersumme sei auf 30.000 Euro reduziert worden.

- Zur Verstetigung der Fördersumme wolle man sich noch nicht festlegen.

- unbürokratische Unterstützung kleiner Projekte sei wichtig

- Das Haus sei ein Ort gelebter Demokratie und Vielfalt, ein neutraler Raum für offene
Diskussionen.

 

Herr Dr. Mrotzek äußert, dass er den Antrag ablehnen wird. Er sehe die politische Unabhängigkeit im Peter-Weiss-Haus nicht gegeben, da beispielsweise demokratische Symbole (Deutschlandfahne, Hymne) im Haus nicht erwünscht seien.

 

Herr Werner äußert, dass der Verwaltung noch kein reduzierter Antrag des Peter-Weiss-Haus e.V. vorliege, die Verwaltung die Arbeit des Peter-Weiss-Hauses aber grundsätzlich  wertschätze. Der vorliegende Antrag berge Abgrenzungsprobleme zu bestehenden Förderungen (Literaturhaus) und zum wirtschaftlichen Bereich der Einrichtung. Er empfehle eher, die Akteure, z.B. die Theatergruppe Freigeister erstmalig und das Literaturhaus her zu fördern. Diese Träger könnten über Saalmieten oder Umlagen für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit die Arbeit des Peter-Weiss-Haus e.V. mitfinanzieren.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen, dass sich Verwaltung und Peter-Weiss-Haus e.V. über die Ausgestaltung des Förderantrags beraten und abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Band I / S. 305 / TH 45 Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen

2810054190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

neu: Peter-Weiß-Haus e.V.

2017 Alt: 0  Neu: 30.000 Euro

 

Deckungsvorschlag: (1. Nachtrag S. 36)

 

TH 90

61101 40131000 Gewerbesteuer nach Ertrag (Mehreinnahmen)

 

Alt: 97.150.000 Euro       + 30 TEUR   Neu: 97.180.000 Euro

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt