01.12.2016 - 4.10 Verkauf der Immobilie HanseMess...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiechert, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, äußert seine Bedenken zur eingebrachten Beschlussvorlage. Die Veräußerung der Hansemesse sei unwirtschaftlich und mit enorm hohen Transaktionskosten verbunden. Zudem müsse die Stadt eine Bürgschaft abgeben, welche von der Rechtsaufsicht zu genehmigen sei.

 

Herr Dr. Müller weist auf die gesetzliche Verpflichtung zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches hin, es handele sich hierbei um die Umsetzung einer bereits durch die Bürgerschaft beschlossenen HASIKO-Maßnahme. Zudem sei die Veräußerung durch den Betriebsausschuss des KOE in gestriger Sitzung beschlossen worden.

Die Hansestadt Rostock werde keine Bürgschaft abgeben, es sei vorgesehen eine "weiche Patronatserklärung" abzugeben, welche keinerlei rechtlichen Verpflichtungen für die Stadt beinhalte und auch nicht genehmigungspflichtig sei.

 

Die Verwaltung wird gebeten bis zur Sitzung der Bürgerschaft weitere Informationen zur Ausgestaltung der "weichen Patronatserklärung" vorzubereiten.

 

Herr Beutel, Leiter der Zentralen Steuerung, gibt den ergänzenden Hinweis, dass die Veräußerung für den Eigenbetrieb verlustfrei sei, da keine Veräußerung unter Wert erfolge.

 

Abschließend wird der Wortlaut des Beschlusstextes diskutiert. Dieser sei inhaltlich nicht zutreffend, da nicht die Veräußerung als solches beschlossen werde, sondern lediglich die Ermächtigung der Stadthallen- und Messegesellschaft mbH zum Ankauf. Durch die Zentrale Steuerung ist eine Änderung des Beschlusstextes zu prüfen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Verkauf der Immobilie HanseMesse an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage