14.12.2016 - 6.3 Aufstellung eines Werbephylons LIDL, Dobraner S...

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Wortprotokoll

Das Verfahren für die Genehmigung eines Werbephylons läuft bereits. Bis zum Tag der Sitzung gab es keine Genehmigung. Der Eigentümer wurde aufgefordert, bis 13.01.2017 einen neuen Antrag einzureichen, bei dem auch der Mindestabstand in den öffentlichen Bereich zu korrigieren ist. Das Denkmalpflegeamt stimmt einer Genehmigung nicht zu.

Bei der Genehmigung des Bauantrages war der Aufsteller nicht enthalten.

 

Der Ortsbeirat merkt an, dass das Amt für Denkmalpflege den Einwand beim Aufstellen des Werbephylons hätte geben müssen und kritisiert die Verfahrensweise der Verwaltung.