06.12.2016 - 5.1 Nutzungsänderung Neubrandenburger Str. 6-8 "Zu...

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Wortprotokoll

Zu diesem Top ist der Veranstalter der „Alten Zuckerfabrik" Herr Hänler eingeladen.

 

Frau Bornstein verliest ein Schreiben vom Bauamt.

 

r die im Jahre 2009 als Gaststätte mit 40 Plätzen genehmigten Räume im Erdgeschoss der „Alten Zuckerfabrik" wurde für die Nutzungsänderung zu einer Schankwirtschaft mit gelegentlichen Veranstaltungen für bis zu 100 Gäste und 40 Sitzplätzen bis zum 15.10.2016 genehmigt. Diese Frist ist bereits abgelaufen.

Am 03.02.2016 wurde im Städtischen Anzeiger die Satzung der Hansestadt Rostock über die

Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet „ Wohngebiet Warnowniederung" veröffentlicht. Gemäß §3 Abs.1 dürfen keine Vorhaben im Sinne des§ 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung) durchgeführt werden.

Der eingereichte Bauantrag der „ Alten Zuckerfabrik" wurde mit den gleichen Bedingungen

und Beschränkungen( maximal 100 Gäste, 40 Sitzplätze, 3 Veranstaltungen pro Monat an Werktagen) wie der abgelaufene Antrag befristet auf ein Jahr gestellt. Die Zustimmung der

beteiligten Ämter liegt vor.

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen keine Versagungsgründe gegen die Nutzungsänderung zu einer Schankwirtschaft mit 40 Sitzplätzen und gelegentlichen

Veranstaltungen für bis zu 100 Gäste mit maximal 3 Veranstaltungen pro Monat an Werktagen und einer Befristung für 1 Jahr.

 

Herr Scheube macht Ausführungen zum TOP:

 

-              Veränderungssperre für den B-Plan

-              Rechtslage Antrag für ein Jahr befristete Genehmigung

-              das Hauptproblem auf dem offenen Gelände ist die Lärmbelästigung und die zunehmende Vermüllung

-              Schrottautos blockieren das Gelände und das Parken

-              20 Pkw Stellplätze sind vorhanden

-              neben dem Grundstück befindet sich auf einen privaten Grundstück eine Reparaturwerkstatt

-              Schallschutz/Eingang Chemiehandel Lärmbelästigung vorhanden

 

Es folgt eine rege Diskussion.

 

Herr Lang macht den Vorschlag den Besitzer der Reparaturwerkstatt einzuladen.

Herr Dr. Siebold regt an eine Gesprächsrunde mit den Verantwortlichen der zuständigen Ämter sowie den Besitzer der Werkstatt zur Lösung des Problems durchzuführen.

Als Hauptproblem wird von den Anwesenden erklärt, dass eine Kontrolle der Auflagen wie max. 100 Personen, Nutzung des Notausganges nur in Notfällen usw. nicht erfolgt.

 

 

Frau Bornstein erklärt dass baurechtlich nachgewiesen wurde das nur 13 Stellplätze beantragt werden können. Bei dem obengenannten Grundstück auf dem sich die Reparaturwerkstatt befindet handelt es sich um ein Privatgrundstück.

Frau Bornstein betont das Sicherheitskonzept liegt allein beim Veranstalter. Dieser ist in der Pflicht und verantwortlich für Leib und Leben.

 

Herr Scheube macht den Vorschlag im Auftrage des Ortsbeirates Brinckmansdorf ein

Schreiben an den Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung Dr. Chris Müller

zu fertigen um einen Termin mit allen beteiligten Ämtern unter Verantwortung der Stadt, Herrn Hänler, dem Ordnungsamt und der Polizei zu beantragen.

 

 

 

 

Herr Döbel erscheint um 19.00 Uhr auf der Ortsbeiratssitzung.

 

 

 

 

 

 

-             

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt