01.12.2016 - 10.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der vom Ortsbeirat gestellte Dringlichkeitsantrag 2016/DA/2255 zur grundhaften Sanierung der Ziolkowskistraße wurde in der Bürgerschaftssitzung am 09.11.2016 nicht behandelt, obwohl die Dringlichkeit durch Frau Schröder begründet wurde.

Die nötigen Dafürstimmen zur Aufnahme auf die Tagesordnung wurden nicht erreicht.

Der Antrag wird somit in der Sitzung der Bürgerschaft am 07.12.2016 behandelt werden.

Herr Wüstemann wird an der Sitzung teilnehmen und die Argumentation des OBR noch einmal vorbringen.

Herr Sens verweist darauf, dass eine Deckungsquelle aufgezeigt werden muss.

Nach kurzer Diskussion verständigt sich der OBR darauf, den vorliegenden Antrag wie folgt zu ändern:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2015/AN/1160 die geplanten Mittel für die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße im Rahmen des Nachtrages zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 100.000 € und in die mittelfristige Finanzplanung die restlichen Kosten einzustellen.

Deckungsquelle:

Deckung TH 62 Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Produkt 11402 Liegenschaften, sonstige lfd. Erträge ( Band III, Seite 363, laufende Nr. 9)

Der Ansatz 2017 wird von 5.011.100 € auf 5.111.100 € erhöht. In der Investitionsübersicht Band III, Seite 367 werden die Einzahlungen für Sachanlagen (laufende Nr. 11) dementsprechend von 5.000.000 € auf 5.100.000 € erhöht. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2017 bzw. die Investitionsplanungen sind entsprechend anzupassen.

 

Sachverhalt:

 

Die Einordnung der Maßnahme erfolgte nicht für die durch die Bürgerschaft beschlossenen Zeiträume im Haushaltsentwurf 2017.

Die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße ist lange geplant und wurde mehrmals zu Gunsten anderer Vorhaben wieder aus den laufenden Haushalten gestrichen.

Die Bürgerschaft hat am 20.01.2016 beschlossen, die Maßnahme in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen, wobei die Planung für das Haushaltsjahr 2017 und die Ausführung für das Haushaltsjahr 2018 vorzusehen ist.

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Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band VII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

---

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

---

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage