09.11.2016 - 10.10 Entscheidung zur Ausübung der Übergangsregelung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Die Hansestadt Rostock optiert zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts § 2 Abs. 3 UStG. (Die Hansestadt Rostock wendet die Übergangsregelung gemäß § 27 Abs  22 UStG - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs - für ihr gesamtes Unternehmen an.)

 

Der Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Rostock, handelnd durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als gesetzlichem Vertreter, wird zugestimmt.

 

Anlage:
Entwurf Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UstG)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage