12.10.2016 - 7.1 Wahl eines weiteren Vertreters der Hansestadt R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert , dass gemäß § 156 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Satzung des Zweckverbandes erfolgt eine Wahl erfolgt.
Die Beschlussvorlage wurde entsprechend redaktionell geändert (statt Bestellung muss es heißen: Wahl).

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt einen weiteren Vertreter für die Verbands­versammlung des Zweckverbandes „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“:

 

weiterer Vertreter:

Dr. Dirk Zierau, Abteilungsleiter Personal im Hauptamt der Hansestadt Rostock

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt