05.10.2016 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Laube informiert über die Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses der Bürgerschaft.

Dem Bauantrag wurde durch den Bauausschuss derrgerschaft zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat bittet die Vertreter des Stadtplanungsamtes und des Bauamtes um Erläuterungen zum Befreiungsantrag:

Herr Maronde (Stadtplanung) erklärt, dass es sich um eine Balkonanlage am Neubau in Richtung Damerower Weg handelt.

Die Balkonanlage wurde nicht im B-Plan festgesetzt, da sie im Vorhabenplan zum B-Plan zwar als Linie enthalten ist, allerdings nicht beschriftet und anders als die sonstigen Balkone dargestellt wurde und somit nicht zu erkennen war.

Das Fehlen der Balkonanlage ist im gesamten Verfahren auch dem Vorhabenträger und seinem Planer nicht aufgefallen.

Dem Befreiungsantrag wurde aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt. Zum Befreiungsantrag wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt, wonach keine relevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind.

Es wird kurz angesprochen, dass eine aktive Beteiligung von Nachbarn im Bauantragsverfahren nicht vorgesehen ist.

Auf Nachfrage verweist Herr Maronde auf den Durchführungsvertrag zum B-Plan. Dieser ist im Bauamt einsehbar und enthält unter anderen Festlegungen zum Umbau des Damerower Weges (einschließlich geringfügigen Zurücksetzens des Tors zum Wirtschaftshof), Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens und zur Kostenübernahme von Planung und Ausführung.

 

Frau Krüger hat beim Bauamt Einsichtnahme in den Durchführungsvertrag beantragt.

 

Frau May (Bauamt) informiert darüber, dass ein zusammenhängender Bauantrag für alle jetzt neu geplanten Bestandteile des Vorhabens (einschließlich der bestehenden Pension) gestellt und dieser positiv geprüft wurde.

Der Bauausschuss der Bürgerschaft hat den Antrag bereits behandelt und diesem mehrheitlich zugestimmt.

Die Mitglieder des Bauausschusses des Ortsbeirates bitten um Erläuterungen zu Schnittdarstellungen zwischen bestehender Pension und dem rdlich angrenzenden Grundstück. Die Unterlagen werden in Augenschein genommen und grundsätzliche Schwierigkeiten in der Lesbarkeit der zeichnerischen Darstellung festgestellt.

Durch anwesende Bürger gibt es Nachfragen zu möglicherweise widerrechtlichen Höhen der bestehenden Pension.

Frau May erläutert, dass es für die Pension eine Baugenehmigung gibt, das Gebäude allerdings abweichend zu hoch errichtet wurde. Die jetzt eingereichte Planung entspricht den Festsetzungen des B-Planes und ist damit zulässig. Eine zwischenzeitliche Rückbauverfügung wäre voraussichtlich unverhältnismäßig gewesen.

 

Der Bauausschuss des Ortsbeirates hat sich in seiner Sitzung am 27.09.2016 ausführlich mit der Thematik beschäftigt und empfiehlt dem Ortsbeirat, mit Bezug auf die Einsichtnahme in den Bauantrag im Ortsamt, folgende Hinweise in seiner Entscheidung einfließen zu lassen:

 

-          keine Übereinstimmung von Vorhabenbezogenem B-Plan und vorliegendem Bauantrag

-          zusätzliche Balkons sind lt. Vorhabenbezogenem B-Plan nicht vorgesehen, daher ist eine Befreiung im Bauantragsverfahren nicht nachvollziehbar.

Auswirkungen der Befreiungen (v.a. Lärm) sind nicht bekannt

-          die dem OBR zur Verfügung gestellten Unterlagen und die von der Verwaltung in der OBR-Sitzung am 05.10.2016 vorgestellten Unterlegen sind mangelhaft (u.a. schlecht lesbar, keine vollständige Legende, irreführende Angaben zur Carportanlage - siehe unten)

-          lt. Auskunft der Verwaltung im BA am 27.09.2016 betrifft der vorliegende Bauantrag nicht das bestehende Restaurant-Gebäude inkl. der Überbauung öffentlicher Fläche im Damerower Weg

-          lt. Auskunft der Frau May (Bauamt) in der OBR-Sitzung am 5.10.16 betrifft der vorliegende Bauantrag aber sowohl die in den Unterlagen als "nicht Bestandteil des Bauantrages" gekennzeichneten bereits vorhandenen Carports, als auch das bestehende Hotelgebäude, wofür derzeit kein Baurecht (keine Baugenehmigung bzw. Rechtsgrundlage) besteht, da vor der Errichtung eine nicht genehmigte Aufschüttung von 0,95 m erfolgte

-          lt. Auskunft der Verwaltung entsprechen die vorgelegten Unterlagen / Karten nicht dem aktuellen Stand (z.B. Hinweise zur Carportanlage)

-          r die vom Bauherrn gerodete, vormals vorhandene erhaltenswerte, Hecke soll eine Nachpflanzung erfolgen, für diese ist nach der Errichtung einer Betonwand mit L-Profil evtl. nicht genügend Wuchsraum für die Wurzeln verfügbar

-          die Verkehrsplanung z.B. auch für die Anbindung an den Damerower Weg soll parallel zum Bauantragsverfahren erfolgen, Festsetzungen dafür inkl. einzuhaltender Fristen soll der Durchführungsvertrag enthalten, dessen Inhalt bisher nicht bekannt ist.

 

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Nach einer intensiven Diskussion zwischen dem Ortsbeirat, den anwesenden Bürgern und den Vertretern der Stadtverwaltung bittet Herr Laube um Abstimmung:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage