21.09.2016 - 5.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 21.09.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Vertreter des Finanzverwaltungsamtes betonen, dass der Sparkurs eingehalten werden muss.
Frau Troszynski informiert, dass es 44 Produkte im Teilhaushalt 50 gibt. Der Haushalt 2017stellt sich im Amt für Jugend und Soziales wie folgt dar:
Ergebnishaushalt:
187.775.700 EUR Erträge
300.546.900 EUR Aufwendungen
Finanzhaushalt:
187.820.500 EUR Einzahlungen
300.976.400 EUR Auszahlungen
Das ist im Vergleich zum Haushalt 2016 (Ansatz zuzüglich der beantragten überplanmäßigen Bewilligung) eine Steigerung von 7,4 % im Ergebnis- und 7,2 % im Finanzhaushalt.
Im Januar 2016 wurde mit der Erarbeitung der Planansätze begonnen. Je Produktsachkonto und damit alle Hilfearten wurden entsprechend der Bedarfe und zu erwartenden Entwicklungen berechnet bzw. geschätzt. Bis zur Beschlussfassung wird immer an die aktuelle Situation entsprechend der Entwicklungen und neuem Kenntnisstand, wie z.B. bei Gesetzesänderungen, angepasst. Die Änderungen werden bis zum 30.09.2016 an das Finanzverwaltungsamt gemeldet.
Herr Sohn erscheint zur Sitzung, damit sind 8 Mitglieder anwesend.
Außerdem wird auf Anfrage erläutert, dass sich das Land in Höhe von 11/12 und die Kommune in Höhe von 1/12 an den Leistungen für Unterhaltsvorschuss beteiligen. Vom Unterhaltsschuldner zurückgeforderte Unterhaltsvorschussleistungen werden dann auch zu 11/12 ans Land zurückgeführt und 1/12 verbleibt bei der Kommune.
Da die Faktionen noch nicht zur HH-Satzung beraten haben, wird der Antrag auf Vertagung gestellt und abgestimmt:
Anlagen zur Vorlage
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