07.09.2016 - 9.10.3 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird ergänzt:

 

Es wird ein neuer Punkt angefügt:

 

Dem Geschäftsführer der Tochtergesellschaft ist aufzuerlegen, die in Punkt  3 des Sachverhalts genannten Prämissen der Hansestadt Rostock bei den laufenden Geschäften der Gesellschaft wie folgt stets zu beachten:

 

- Die Fernwärmeversorgung in Rostock darf durch die Betätigung eines Wärmecontractors nicht gefährdet bzw. zurückgedrängt werden.
 

- Für die Mieter der WIRO darf es mit diesem Versorgungsmodell hinsichtlich der Betriebskosten keine Schlechterstellung geben.
 

- Die Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Rostock AG soll auch weiterhin soweit es ökologisch und ökonomisch sinnvoll auf neue Stadtgebiete außerhalb des derzeitigen Fernwärmevorranggebietes ausgebaut werden.
 

- Die eigenen ökonomischen Interessen der WIRO und der Stadtwerke sind zu berücksichtigen. Ineffiziente Doppelstrukturen (Aufgabenfelder/ Personal) sind zu vermeiden.
 

- Die Interessen der Hansestadt Rostock in Bezug zu den bestehenden Beteiligungs­ergebnissen beider Gesellschaften müssen sichergestellt sein.
 

- Die Ausrichtung der Gesellschaft anhand der Klimaschutzleitlinien der Hansestadt Rostock sowie die Berücksichtigung der strategischen Marktentwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt sind laufend zu berücksichtigen.

 

Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Geschäftsführern der WIRO per Gesellschafter­beschluss eine Einzelweisung zu erteilen, als gesetzliche Vertreter der WIRO in ihrer Eigenschaft als Muttergesellschaft einen Gesellschafterbeschluss zu fassen, der dem Geschäftsführer der Tochtergesellschaft diese Verpflichtung auferlegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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