07.09.2016 - 9.10 Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Woh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass zur Beschlussvorlage ein Nachtrag Nr. 2016/BV/2064-01 (NB) vorliegt, der bereits in den Beschlussvorschlag der Vorlage eingearbeitet wurde, um der Vorlage den Status der Öffentlichkeit geben zu können; der Nachtrag behält aber den Status der Nichtöffentlichkeit aufgrund der enthaltenen vertraulichen Daten,

 

- weiterhin wurde im Sachverhalt der Beschlussvorlage unter Punkt 4 - Vergleich der Umsetzungs­möglichkeiten - der Punkt 4 b redaktionell geändert und wie folgt neu formuliert, um der Vorlage den Status der Öffentlichkeit geben zu können:

"Die Differenz zwischen Wärmepreis der WIRO (Gas) und Wärmepreis der SWR AG (Fernwärme) je Wohnung beträgt ca. 90,00 €/Jahr zu Gunsten der WIRO."

 

 

Weiterhin weist der Präsident darauf hin, dass zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2064-02 (ÄA),
Nr. 2016/BV/2064-03 (ÄA), Nr. 2016/BV/2064-04 (ÄA), Nr. 2016/BV/2064-05 (ÄA),
Nr. 2016/BV/2064-06 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2064-07 (ÄA) die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2016/BV/2064-09 (SN) vorliegt.

 

- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

Herr Dr. Müller gibt nähere Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Mit Bezug auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung bittet Herr Dr. Wandschneider um redaktionelle Änderung des Termins zur Vorlage im Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2064-02 (ÄA) der Fraktion der SPD von: 30.11.2016 auf: Januar 2017.
 

Herr Flachsmeyer beantragt Rederecht für Herrn Jaeger (Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rostock AG).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Rederecht: Angenommen

 

Herr Jaeger (Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rostock AG) nimmt zur Angelegenheit Stellung.


Nach reger Diskussion informiert der Präsident zur Reihenfolge der Abstimmung der Änderungsanträge:
 

1. Nr. 2016/BV/2064-02 (ÄA),

2. Nr. 2016/BV/2064-03 (ÄA),

3. Nr. 2016/BV/2064-04 (ÄA),

4. Nr. 2016/BV/2064-05 (ÄA),

5. Nr. 2016/BV/2064-06 (ÄA),

6. Nr. 2016/BV/2064-07 (ÄA),

7. Nr. 2016/BV/2064-08 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag (einschließlich Nachtrag):

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) zum 15.09.2016 zur Umsetzung des Wärmecontractings im Konzern der WIRO auf Basis des vorliegenden Konzeptes.
 

2. Die Tochtergesellschaft wird mit einem Eigenkapital in Höhe von insgesamt 600.000,00 EUR ausgestattet, wovon 100.000,00 EUR als Gezeichnetes Kapital und 500.000,00 EUR als Kapitalrücklage in der Eröffnungsbilanz bilanziert werden.
 

3. Der Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft wird beschlossen.
 

4. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen „WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH“.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2064:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) zum 15.09.2016 zur Umsetzung des Wärmecontractings im Konzern der WIRO auf Basis des vorliegenden Konzeptes.
 

2. Die Tochtergesellschaft wird mit einem Eigenkapital in Höhe von insgesamt 600.000,00 EUR ausgestattet, wovon 100.000,00 EUR als Gezeichnetes Kapital und 500.000,00 EUR als Kapitalrücklage in der Eröffnungsbilanz bilanziert werden.
 

3. Der Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft wird beschlossen.
 

4. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen „WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH“.

 

5. Gleichzeitig ist unter der Federführung der Hansestadt Rostock und unter Mitarbeit der Stadtwerke und der WIRO eine Konzeption zu erarbeiten, die die zukünftigen Entwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt (siehe Punkt 5 im Sachverhalt) untersucht.
Darauf aufbauend ist beabsichtigt, eine strategische Beteiligung der Stadtwerke und der Hansestadt Rostock an dieser Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Ergebnisse des Konzeptes sollen der Bürgerschaft bis Januar 2017 vorliegen.

 

Die Hansestadt Rostock setzt folgende Prämissen für die Konzeption sowie einer möglichen Beteiligung durch die Stadtwerke Rostock AG:
 

- Die Fernwärmeversorgung in Rostock darf durch die Betätigung eines Wärmecontractors nicht gefährdet bzw. zurückgedrängt werden.
 

- Für die Mieter der WIRO darf es mit diesem Versorgungsmodell hinsichtlich der Betriebskosten keine Schlechterstellung geben.
 

- Die Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Rostock AG soll auch weiterhin soweit es ökologisch und ökonomisch sinnvoll auf neue Stadtgebiete außerhalb des derzeitigen Fernwärmevorranggebietes ausgebaut werden.
 

- Die eigenen ökonomischen Interessen der WIRO und der Stadtwerke sind zu berück­sichtigen. Ineffiziente Doppelstrukturen (Aufgabenfelder/ Personal) sind zu vermeiden.
 

- Die Interessen der Hansestadt Rostock in Bezug zu den bestehenden Beteiligungs­ergebnissen beider Gesellschaften müssen sichergestellt sein.
 

- Die Ausrichtung der Gesellschaft anhand der Klimaschutzleitlinien der Hansestadt Rostock sowie die Berücksichtigung der strategischen Marktentwicklungen auf dem Energie- und Wohnungswirtschaftsmarkt sind laufend zu berücksichtigen.

 

6. Alleiniger Ansprechpartner zu Gewährleistungsrechten für die Mieter bleibt die WIRO GmbH.

 

Anlagen:
- Konzept „Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO für die Umsetzung des
  Wärmeliefercontractings im WIRO-Konzern“,
- GmbH Vertrag (Entwurf),
- Wirtschaftsplanung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt