06.07.2016 - 8.10 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.),...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/AN/1852-01 (ÄA)

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2016/AN/1852-01 (ÄA),

2. Nr. 2016/AN/1852-03 (ÄA),

3. Nr. 2016/AN/1852-04 (ÄA),

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Hansestadt Rostock eine weitere Schwimmhalle anbieten bzw. bauen kann.

 

2. den zusätzlichen Bedarf für den Breiten- u. Leistungssport, das öffentliche Schwimmen, Schulschwimmen, die Gesundheitsfürsorge usw. festzustellen und eine Analyse der aktuellen Auslastung der vorhandenen Schwimmhallen vorzulegen.


3. energieeffiziente Bauweisen sowie Fördermöglichkeiten für einen Schwimmhallenneubau zu prüfen und darzustellen.
 

4. verschiedene Standortvarianten für eine neue Schwimmhalle, insbesondere im Nordwesten, aufzuzeigen.

 

Der Prüfbericht ist der Bürgerschaft im Januar 2017 vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2016/AN/1852:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Hansestadt Rostock eine weitere Schwimmhalle anbieten bzw. bauen kann.
 

2. den zusätzlichen Bedarf für den Breiten- u. Leistungssport, das öffentliche Schwimmen, Schulschwimmen, die Gesundheitsfürsorge usw. festzustellen und eine Analyse der aktuellen Auslastung der vorhandenen Schwimmhallen vorzulegen.
 

3. energieeffiziente Bauweisen sowie Fördermöglichkeiten für einen Schwimmhallenneubau zu prüfen und darzustellen.
 

4. verschiedene Standortvarianten für eine neue Schwimmhalle, insbesondere im Nordwesten, aufzuzeigen.

 

5. auch den Standort Kopernikusstraße und das dortige Außenbecken als mögliche Variante zu prüfen.

 

6. weiterhin zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit und eine Finanzierungsbeteiligung durch Nachbargemeinden möglich ist.

 

 

Der Prüfbericht ist der Bürgerschaft im Januar 2017 vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Vorliegen des Prüfberichtes im Januar 2017 und einer damit verbundenen Entscheidung der Bürgerschaft das Außenbecken in der Kopernikus­straße nicht zuschütten zu lassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt