06.07.2016 - 8.2 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

- siehe auch direkt unter TOP 8 - Anträge 

  (gemeinsame Beratung von TOP 8.1 bis TOP 8.4)

 

(in Sitzung Bürgerschaft 8. Juni 2016 in Finanzausschuss überwiesen)

 

Zum Antrag liegt der Änderungsantrag Nr. 2016/AN/1756-02 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Reaktion auf den Hinweis auf fehlende Gegen­finanzierung für die Folgejahre in der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2016/AN/1756-01 (SN) vor. 

 

 

- durch Finanzausschuss zur Kenntnis genommen (dafür eigener Antrag zum Thema - s. TOP 8.4)
- Jugendhilfeausschuss hatte bereits Ablehnung zum Antrag empfohlen

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Änderung der Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung).

 

In § 2 der Satzung wird am Ende des Absatzes 3 der Satz 3 gestrichen.

Gestrichen wird der Satz: „Die Mehrkosten, die durch die Inanspruchnahme über den festgelegten Rechtsanspruch hinaus entstehen, tragen die Eltern.“

 

In § 4 der Satzung wird der gesamte Absatz 1 gestrichen. Die Nummerierung der Absätze in § 4 wird entsprechend angepasst.

Gestrichen werden die folgende Sätze des Absatzes 1: (1) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege, über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus, kann erst nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen/Bestätigung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Die Feststellung des Anspruches gemäß der § 3 Abs. 3 und 4, § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 KiföG M-V erfolgt durch das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock. Um eine Eingewöhnung zu gewährleisten, beginnt die Betreuung eines Kindes bereits mit dem 1. des Monats in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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