23.06.2016 - 4 Anträge

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Wortprotokoll

Aufgrund inhaltsgleicher Gegenstände der nachfolgenden Anträge (TOP 4.1 - 4.3) schlägt der Vorsitzende eine gemeinsame Beratung dieser vor. Die Verfahrensweise wird einstimmig angenommen.

 

Herr Pfeiffer, Leiter des Amtes für Jugend und Soziales, macht Ausführungen zum Zustandekommen des Zuwendungsvertrages.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres sei gemeinsam mit dem Land über den Mitteleinsatz diskutiert worden. Es sei von vornherein die gemeinsame Intention gewesen, die Zuweisung für Kinder mit Migrationshintergrund zu verwenden. Herr Pfeiffer macht deutlich, dass der Einsatz der finanziellen Mittel im Rahmen der frühkindlichen Erziehung in diesem Bereich aus Sicht des Amtes für Jugend und Soziales auch weiterhin als fachlich am besten angesehen werde.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Pfeiffer, dass die Verwendung der Mittel durch die Träger nachgewiesen werden müsse. Ebenfalls habe ein Verwendungsnachweis durch die Hansestadt Rostock beim Land zu erfolgen.

 

Bezüglich des entstehenden Verwaltungsaufwandes im Falle einer Elternbeitragsreduzierung führt Herr Pfeiffer aus, dass eine monatliche Neuberechnung für ca. 11.000 Elternpaare zu erfolgen habe und es aktuell noch kein Verfahren gäbe, wie dieses vorzunehmen sei. In jedem Fall sei der personelle und zeitliche Aufwand als enorm hoch einzuschätzen.

 

Herr Pfeiffer wird gebeten die Berechnungen des Amtes für Jugend und Soziales zu einer möglichen Entlastung der Elternbeiträge  den Ausschussmitgliedern mit dem Protokoll zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Kamke, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, bestätigt auf Nachfrage, dass es sich bei der Stellungnahme des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung zum Dringlichkeitsantrag (2016/DA/1821-01) um einen verwaltungsweit abgestimmten Vorschlag handele.

 

 

Der Vorsitzende bringt nachfolgenden Antrag in den Finanzausschuss ein und lässt anschließend darüber abstimmen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die voraussichtlich ab 01.07.2016 frei werdenden Mittel, resultierend aus der Abschaffung des Betreuungsgeldes, wie folgt zu verwenden:

 

1.              50 % werden zweckgebunden für eine Reduzierung der Elternbeiträge von Selbstzahlern in Kinderkrippen und Kindergärten sowie der Kindertagespflege verwendet;

2.              50 % der Mittel verbleiben im Haushalt der Hansestadt Rostock, wobei für das Jahr 2016 mindestens 309 TEUR für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung für Kinder mit Migrationshintergrund eingesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Der Antrag wird angenommen und in die nächste Bürgerschaftssitzung eingebracht. (nachrichtliche Anmerkung: Der Antrag hat die Nr. 2016/AN/1883)

 

Aufgrund des durch den Finanzausschuss zuvor eingebrachten Antrages entfällt die Abstimmung der nachfolgenden Anträge.

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