21.06.2016 - 4.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hortig-Delaunay erläutert:

  • Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ ist der erste Beschluss im Planungsverfahren.
  • Der 2. Beschluss wird der Entwurf zum B-Plan sein.
  • Es fanden bereits Ämterrunden statt und ein Flächennutzungsplan besteht seit 2006.
  • Unter Folgeeinrichtungen sind z. B. KITA und zukünftige Grundschule gemeint.
  • Ergänzende Funktionen“ kann z. B ein Parkhaus sein.
  • Vor 2017 wird voraussichtlich kein Entwurf für den B-Plan mit genaueren Angaben erstellt sein.

 

Fragen werden in der Diskussion beantwortet:

  • Bei der „Waldumwandlung“ ist der Abstand zwischen den Randflächen der Barnstorfer Anlagen und des zukünftigen Bebauungsgebietes zu berücksichtigen.
  • Eine Verkleinerung des Bebauungsgebietes ist nicht möglich. Die Fläche wird benötigt.
  • Es wird einen Grünordnungsplan geben.
  • Die Baumalleen sollen erhalten bleiben.
  • Wie soll die Verkehrsregelung, einschließlich des ruhenden Verkehrs, in der Ernst–Haydemann-Str. zukünftig gestaltet werden?
  •  

Mit einem Änderungsantrag des OBR soll die besondere Rolle des Verkehrs berücksichtigt werden!

Es wird eine Formulierung für den Änderungsantrag erarbeitet.

Die Aufgabenstellung zur Aufstellung des B-Planes soll um folgenden Punkt ergänzt werden:

 

„Bei der Aufstellung des B-Planes sind die besonderen Verhältnisse des ruhenden und fließenden Verkehrs der umliegenden Wohnbebauung und der Universität zu berücksichtigen.“

 

Es wird zum Änderungsantrag abgestimmt:

 

Abstimmung:                                         

Dafür:

7

Dagegen:

1

Enthaltungen:

 

 

Der OBR stimmt für den Änderungsantrag.

 

Der OBR stimmt zum Beschluss ab:

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße" aufgestellt werden.

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

Der Beschluß wird mit Änderungsantrag angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage