14.06.2016 - 9.2 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Schönwälder begrüßt Herrn Meyer, Amtleiter des Schul-und Sportamtes der Hansestadt Rostock und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Meyer:

Grundlage für die demografische Betrachtung der Schüler- und

Schülerinnenentwicklung in der Hansestadt Rostock ist die von der

Kommunalen Statistikstelle des Hauptamtes der Hansestadt Rostock

erstellte Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock bis zum Jahr

2035.

Diese wurde am 17. März 2016 publiziert und gleichzeitig vom

Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock zur verbindlichen

Planungsgrundlage für die Hansestadt Rostock erklärt. Damit ist sie

zugleich verbindliche Planungsgrundlage auch für die

Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock

Die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock ist eine Pflichtaufgabe und umfasst einen Planungszeitraum  der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/20 und einen Prognosezeitraum der Schuljahre   2020/21 bis 2025.

Die Schulentwicklungspläne haben den Charakter einer Leitlinie- und Rahmenplanung und beinhalten die Umsetzung eines bedarfsorientierten Beschulungsangebotes mit entsprechender Qualität im Zusammenhang mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit. Für die einzelnen kommunal getragenen Schulstandorte der Hansestadt Rostock, also auch im Ortsamtsbereich Nordwest 2, wurden entsprechend der Schulkapazitätsverordnung Kapazitäten berechnet, welche ihre Gültigkeit ab den im Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock ausgewiesenen Schuljahren fortlaufend entfalten.

In Evershagen betreffen das die Grundschule am Mühlenteich und den Schulcampus-Evershagen.

Beide Schulstandorte konnten deutlich gestärkt werden. So steigt in der Grundschule am Mühlenteich die Gesamtkapazität der Schüler nach demographischer Prognose im Schuljahr 2016/2017 auf 584 möglichen Schulplätzen. Im Schuljahr 2015/2016 betrug die Gesamtkapazität 441 Schulplätze.

 

Frau Heinze, Schulleiterin der Grundschule am Mühlenteich freut sich über die Stärkung des Schulstandortes, bemerkt aber, dass die Schule schon jetzt mit ihren räumlichen Möglichkeiten an ihre Grenzen stößt. Es gibt zu wenige Fachräume, nur einen Musikraum. Es gibt keine Aula an der Schule und Sanierungen an bestehenden Räumlichkeiten wurden nicht mit in die Planung genommen. Kinder mit Körperbehinderungen gehen hier zur Schule. Erst jetzt ist ein Aufzug in Planung aber leider noch nicht eingebaut. Das Computerkabinett ist veraltet. Es gibt keinen Internetzugang für die Schüler. Durch solche Mängel kann sich die Schule oft nicht mit anderen Schulen messen.

Die Zusammenarbeit mit dem Hort läuft sehr gut. Zurzeit kann jedem Kind an der Schule ein Hortplatz gestellt werden aber auch hier erschöpft die Kapazität.

 

Herr Meyer: Über all solche Dinge muss mit dem Schulamt gesprochen werden um gemeinsam zu überlegen, wann und wie solche Vorhaben umgesetzt werden können. Der Wunsch nach einer Aula ist gerechtfertigt. Hier muss gemeinsam nach Ursachen gesucht und mit dem Kommunalen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock gesprochen werden.

Herr Meyer erklärt, dass zukünftig, lt. Schulentwicklungsplan Ergänzungsbauten (Anbauten) wie Aulen oder Essensräume entstehen werden.

Es gibt einen Medienentwicklungsplan in Rostock nach diesem wird versucht alle Schulen nacheinander an das Internet anzuschließen und die Schulen auf die neuesten Standards zu setzen. Bauliche Voraussetzungen liegen dafür vor.

 

Frau Möser schlägt vor, die Grundschule am Mühlenteich für einen Aulaneubau, seitens des OBR  zu unterstützen. 

 

Herr Tuschner, Schulleiter des Schulcampus in Evershagen freut sich der Beliebtheit seiner Schule. Im Schuljahr 2015/2016 lag die mögliche Schulplatzkapazität bei 888 Schulplätzen. Im Schuljahr 2016/2017 wurde eine Höchstkapazität von 1050 Schulplätzen prognostiziert. Mittlerweile möchten viele Schüler auch aus anderen Stadtteilen und dem Umland auf diese Schule gehen. Seitens des Schulcampus gibt mittelfristig gesehen Pläne und Wünsche , welche mit dem Schulamt beraten und diskutiert  wurden.

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

 

Wegen Beschlussunfähigkeit ist keine Abstimmung durch den OBR möglich.

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Anlagen zur Vorlage