08.06.2016 - 6 Mitteilungen des Präsidenten

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Wortprotokoll

 

Gemeinsame Erklärung der Fraktionen SPD, DIE LINKE., CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 und UFR/FDP:

Friedliches Miteinander der Religionen fördern Extremismus und Gewalt bekämpfen

 

Der 1. Stellvertreter des Präsidenten verliest o.g. Erklärung (Anlage).

 

 

1. Einhaltung von Verschwiegenheitspflicht und Mitwirkungsverbot

 

- Aus aktuellem Anlass (Veröffentlichung der Ergebnisse des nichtöffentlichen Teils der Hauptausschusssitzung vom 24.5.2016 bezüglich von Vergabeangelegenheiten in der OZ) weist der 1. Stellvertreter des Präsidenten auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 23 Abs. 6 KV M-V hin. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind zur Verschwiegen­heit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verantwortlich.
Sinn und Zweck der Verschwiegenheitspflicht ist, die Allgemeinheit bzw. die Gemeinde­interessen vor Nachteilen zu schützen.

Tatsachen, die nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen, die also während der Sitzung erfahren wurden, sind auch nach Beschlussfassung nicht preiszugeben.
Die Angelegenheit ist aufgrund der nichtöffentlichen Beratung ihrer Natur nach geheimhaltungs­bedürftig (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94).

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht stellt einen Ordnungsverstoß dar, der mit einem Ordnungsgeld gemäß § 172 Abs. 1 KV M-V geahndet werden kann.

 

 

- Bezüglich der Einhaltung des Mitwirkungsverbotes nach § 24 KV M-V, das den Mitgliedern der Bürgerschaft verbietet, weder beratend noch entscheidend mitzuwirken oder sonst tätig zu werden, wenn Interessenkonflikte drohen, informiert der 1. Stellvertreter des Präsidenten im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 2016/AN/1719 - Nachnutzung des ehemaligen SBZ „Zum Lebensbaum 16“ wie folgt:

Frau Ellen Fiedelmeier hat, bezogen auf die Anfrage in der Bürgerschaftssitzung am 18. Mai 2016, erklärt, dass sie nicht Mitglied im Verein Soziales Rostock ist und auch nicht anderweitig mit dem Verein verbunden ist.

Herr Kay Nadolny hat dem Präsidenten am 7. Juni 2016 mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 6. Juni 2016 nicht mehr im Vorstand und Mitglied im Verein Soziales Rostock ist und somit „keine Befangenheit mehr bestehen würde.“

Dies stimmt nur insoweit, dass die Bürgerschaft voraussichtlich erst in der Julisitzung zum Antrag beraten wird.

Dagegen sind die Empfehlungen der Ausschüsse nichtig, die unter Anwesenheit eines vom Mitwirkungsverbot betroffenen Mitglieds gefasst wurden. Das betrifft die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 26. April 2016, an der Herr Nadolny mitgewirkt hat. Der Jugend­hilfeausschuss hat über den Antrag erneut zu beraten.

Dies betrifft ebenso die Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 28. April 2016, an der Herr Nadolny in dieser Angelegenheit mitgewirkt hat. Allerdings hat der Ausschuss vertagt und für die Folgesitzung am 2. Juni 2016 lag die Anzeige von Herrn Nadolny vor, wobei der Ausschuss dann erneut weiter vertagt hat.

 



Da aber davon ausgegangen wird, dass die Anzeige allein nicht ausreicht, um nicht mehr dem Mitwirkungsverbot zu unterliegen, da die Mitgliedschaft von Herrn Nadolny im Verein erst endet, wenn seine Vorstandstätigkeit aus dem Vereinsregister gelöscht wurde, empfiehlt ihm der 1.  Stellvertreter des Präsidenten, dieses schnellstmöglich zu regeln und bittet ihn um Übergabe eines aktualisierten Mandatsbogens an das Büro des Präsidenten der Bürgerschaft.


Hinweis zu den Mandatsbögen:

Die Mitglieder der Bürgerschaft sind verpflichtet, Angaben bezüglich der ehrenamtlichen Tätigkeiten, gerade solche wie Mitgliedschaften in Vereinen und im Vorstand, beim Präsidenten gem. § 1 Abs. 2 Geschäftsordnung der Bürgerschaft anzuzeigen.

 

 

2. Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil der Dringlichkeitssitzung der Bürgerschaft am 18.05.2016 gefassten Beschlusses
 

- Nr. 2016/AN/1644 Externe Stellenausschreibung für das Rechnungsprüfungsamt
(aufgrund eines Widerspruchs des Oberbürgermeisters erneut auf der Tagesordnung
und erneut beschlossen)
Es liegt eine Beanstandung des Oberbürgermeisters vom 1. Juni 2016 vor.

 

 

3. Weitere Entscheidungen aus der Präsidiumssitzung am 30.05.2016

Die Geschäftsordnung ist bezüglich der Anhörung von Sachverständigen für die Sitzung der Bürgerschaft am 6. Juli 2016 zu ändern. Die Formulierung aus § 2 Abs. 5 der Haupt­satzung ist zu übernehmen.

Bezüglich des vorzeitigen Verlassens der Sitzung wird darauf hingewiesen, dass nach § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung, das Mitglied, welches verspätet erscheint oder die Sitzung vorzeitig verlassen muss, dies dem Präsidenten mitzuteilen hat. Dies wird durch den Sitzungsdienst ins Verzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies durch die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer der betreffenden Fraktion zu erledigen.

 

 

4. Beendigungen von Mitgliedschaften

 

- Julia Kristin Pittasch- stellv. Mitglied im Ausschuss für Stadt- und
  Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

     (mit Wirkung vom 31. Mai 2016)

 

- Eik Deistung - Mitglied im Ortsbeirat Hansaviertel

    (mit Wirkung vom 31. Mai 2016)

 

 

5 . Nächste planmäßige Sitzung der Bürgerschaft

 

     - Mittwoch, 6. Juli 2016, 16.00 Uhr, Sitzungssaal der Bürgerschaft.
    Frist für Erstellung der Tagesordnung: Montag, 27. Juni 2016.

 

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