31.05.2016 - 7 Anträge

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Wortprotokoll

Die Mitglieder einigen sich darauf, über die Anträge unter TOP 7.1 (AN 1679), 7.2 (AN 1756) und 7.3 (DV 1821) zusammengefasst zu diskutieren und dann jeweils einzeln abzustimmen. Die Anträge werden jeweils von Frau Dr. Kiefert-Demuth (1679), Herrn Knisch (1756) sowie Herrn Nadolny (1821) erläutert. Es folgt eine längere intensive Diskussion. In dieser stellt sich die Frage nach der Definition Kind mit Migrationshintergrund. Die Definition lautet in der Statistik, welche das Land als Bemessung der Zuweisung zugrunde legt: "Kinder mit Migrationshintergrund sind jene, die mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft haben." Es ist aber nicht zwingend ausländische Staatsbürgerschaft gemeint. Es reicht dabei, im Ausland geboren zu sein.