14.06.2016 - 9 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

Herr Axmann entscheidet sich, auf Grund der dürftigen Unterlagen welche

der OBR wiederholt (analog zur Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1543 zum

sehr ähnlichen Bauvorhaben selbiger Firma in der Lagerlöfstr.) erst sehr

spät erhalten und somit kaum noch Mitwirkungsmöglichkeit bei diesem

Bauvorhaben hat, an der jetzigen Abstimmung der Beschlussvorlage Nr.

2016/BV/1768 nicht teilzunehmen und die Sitzung deshalb zu verlassen.

Herr Axmann sieht die Beschlussfähigkeit noch als gegeben bei seiner

Abwesenheit und verweist auf die Ortsbeiratssatzung, in welcher dies

nachzulesen ist.

 

Frau Möser bittet Herrn Axmann zu bleiben, da mit seiner Abwesenheit der OBR mit nur noch 5 OBR Mitgliedern nicht mehr beschlussfähig ist.

 

Herr Axmann verlässt die Sitzung.

 

Herr Schönwälder stellt die Nichtbeschlußfähigkeit des OBR fest, da die einfache Mehrheit, gemäß § 8 Abs. 1  der Ortsbeiratssatzung nicht mehr gegeben ist. 5 von 11 OBR Mitglieder sind nur noch anwesend.

 

Frau Koch: Da die Beschlußunfähigkeit durch den OBR Vorsitzenden festgestellt wurde, ist die Sitzung nun als Informationsveranstaltung weiter zu führen.