14.06.2016 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage zur Baumbepflanzung in der Parkstraße 1-11 liegt eine Zuarbeit des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege vor. Die Pflanzung von 5 Wildbirnen im Abschnitt der Parkstraße 35-43 ist in der 15. Kalenderwoche erfolgt.

Die Pflanzung weiterer Bäume vor der Parkstraße 2-11 muss wegen der Lage der Trink- und Abwasserleitungen, unmittelbar unter den geplanten Baumstandorten, entfallen. Hier liegt die Trinkwasserleitung im Grünstreifen – unmittelbar unter den vorgesehenen Baumstandorten – und zwischen Haus 2 und 4 auch die Abwasserleitung. Ein Pflanzen auf Leitungen verbietet sich. Einer Baumpflanzung müsste hier die Umverlegung der benannten Leitungen vorausgehen. Wegen der Lage der Gasleitung im Gehweg wäre dies wiederum nur in die Straße hinein möglich. Ein entsprechender Plan aus dem ersichtlich ist, welche Baumpflanzungen ersatzlos entfallen, ist uns mit ab gereicht worden. In diesen kann gerne Einsicht genommen werden.

 

In der Sitzung des Ortsbeirates am 12.04.16 gab es auf Grundlage der Diskussion zur Thematik Ferienwohnungen mehrere Anfragen an die Verwaltung. Uns ist eine umfangreiche Stellungnahme des Bauamtes zugegangen, die Herrn Prechtel übergeben wurde.

 

Dem Ortsbeirat wurde die aktuell erschienene Informationsbroschüre des Kommunalen Präventionsrates übergeben.

 

In der Reihe „Statistische Nachrichten“ ist die Broschüre „Stadtbereiche 2015“ erschienen. Hier erhält man Antworten zu vielen Fragen z.B.: „Wann entstand welcher Stadtteil? Wo leben die meisten Einwohner? Wie wird sich die Zahl der Einwohner weiter entwickeln? Welche Gewerbe haben sich wo angesiedelt? Wie ist die Versorgung mit Kindereinrichtungen und Schulen abgesichert? In dieser Informationsbroschüre werden die Stadtbereiche im Vergleich zur Stadt insgesamt und untereinander betrachtet. Die Publikation wird kostenlos im Internet unter www.rostock.de/statistik (Veröffentlichungen) als Download bereitgestellt. Im Ortsamt liegt ein Exemplar zur Einsicht vor.

 

Eine Einwohnerin bemängelte in der Sitzung vom 10.05.2016, dass im „Diedrichshäger Wald“, Hundebesitzer ihre Tiere ohne Leine laufen lassen. Es sollte geklärt werden, ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt und ob Leinenzwang besteht. Die Bürgerin kritisierte, dass die Treppen am anliegenden Hundestrand schwer begehbar sind und dass sich im flachen Wasser große Steine befinden, hier könnten sich die Hunde verletzen. Vom Stadtamt, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten liegen uns folgende Antworten vor.

Die Bezeichnung „Diedrichshäger Wald“ ist nicht offiziell und scheint umgangssprachlich zu sein, vermutlich handelt es sich um das „Naturschutzgebiet Stoltera“. Gemäß Landeswaldgesetz M-V § 29 Abs. 2 besteht eine Anleinpflicht für Hunde (Ausnahme für Dienst- und Jagdgebrauchshunde). Zuständig für die Bewirtschaftung ist das Stadtforstamt.

Für die bemängelte Treppe ist die Tourismuszentrale zuständig – eine Antwort liegt noch nicht vor.

Bei den Steinen im Wasser handelt es sich um geologische Denkmäler.

 

Zur Anfrage „Container und Einzäunungen zwischen Teepott und Schusters Strandbar“, erhielten wir eine Antwort von der Tourismuszentrale. Mit Unterzeichnung der UR-Nr.2031/2001 des Notars Bernd Köhn wurde ein  Erbbaurecht vergeben. Es handelt sich hierbei um ein eigentumsähnliches Recht, welches bis zum 31.12.2075 vereinbart worden ist. Erbbauberechtigter ist  HPG Teepott GmbH & Co. KG. Bei dieser Fläche handelt es sich nicht um eine öffentliche Fläche. Die Regelungen der Sondernutzungssatzung finden keine Anwendung. Diese Satzung gilt ausschließlich für Sondernutzungen an dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentlichen Straßen) der Hansestadt Rostock.

Die Einholung erforderlicher (baurechtlicher) Genehmigungen/ Zustimmungserklärungen hat der Erbbauberechtigte eigenverantwortlich zu veranlassen.

 

Der Wirtschaftsausschuss regte auf Wunsch vieler Bürger an, mehr Sitzplätze am Kirchenplatz zur Verfügung zu stellen.

Vom Amt für Verkehrsanlagen wurden für den Bereich des westlichen Kirchenplatzes 4 zusätzliche Bankstandorte vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde Herrn Prechtel und Herrn Drenkhahn zugesandt.