18.05.2016 - 5.4 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(lag bereits zur Sitzung Bürgerschaft am 11.05.2016 vor)

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.WA.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“, begrenzt:
 

- im Norden:

durch die Tessiner Straße und den Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101,

- im Osten:

durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

- im Süden:

durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle,

- im Westen:

durch den Wald „Cramons Tannen“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
Entwurf - Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
Entwurf der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

34

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  4

 

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Anlagen zur Vorlage