18.05.2016 - 4.11 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 18.05.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
(lag bereits zur Sitzung Bürgerschaft 11. Mai 2016 vor bzw. Erweiterung Tagesordnung durch diesen Dringlichkeitsantrag nicht bestätigt)
Herr Senator Dr. Müller erklärt, dass die Verwaltung selbstverständlich vor einer Entscheidung durch die Bürgerschaft am 8. Juni 2016 zum Antrag Nr. 2016/AN/1719 keine Abrissmaßnahmen am ehemaligen SBZ Toitenwinkel vornehmen wird.
Es erfolgt eine rege Diskussion zur Angelegenheit.
Im Zusammenhang mit einer Wortmeldung von Herrn Giesen erklärt Herr Dr. Wandschneider dass er an einen respektvollen Umgang miteinander erinnern möchte.
Zur Nachfrage von Herrn Giesen erklärt Frau Fiedelmeier, dass sie keinen Ausschließungsgrund für ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V für sich sieht.
Frau Jahnel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerinnenliste.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen
Es erfolgen weitere Wortmeldungen.
Im Zusammenhang mit der Erklärung von Frau Fiedelmeier hinsichtlich eines eventuellen Mitwirkungsverbotes ihrerseits richtet Frau Dr. Bachmann ihre Bitte an das Präsidium, dieses zu prüfen.
Der Präsident gibt das Abstimmungsergebnis: Ablehnung (bei 20 Dafürstimmen und 20 Gegenstimmen) bekannt.
Frau Dr. Bachmann äußert Zweifel an diesem Ergebnis und ihrem Antrag auf erneute Auszählung der Stimmen wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis nach erneuter Auszählung:
Angenommen |
|
Abgelehnt | X |
Dafür: | 19 |
Dagegen: | 26 |
- siehe Bürgerschaft 8. Juni 2016:
Einhaltung von Verschwiegenheitspflicht und Mitwirkungsverbot unter Mitteilungen des Präsidenten
- siehe Nr. 2016/AN/1719