10.05.2016 - 6.1 Umbennung eines Teils der Mühlenstraße in Evers...

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Wortprotokoll

Herr Schönwälder begrüßt Herrn Pasternack vom Kataster- und Liegenschaftsamt.

 

Herr Pasternack informiert über das Verfahren zur Umbenennung des nördlichen Teils der Mühlenstraße. Der südliche Teil verbleibt einschließlich der Nummerierung wie bisher.

Betroffen sind 67 Erwachsene in 24 Häusern. 10 weitere Häuser sollen dort entstehen.

Im Vorfeld wurden bereits alle betroffenen Hauseigentümer über die Veränderung informiert.

Es liegt eine Unterschriftenliste der Anwohner mit einem Widerspruchstext vor.

Herr Pasternack verlas Auszüge aus den Widerspruchsschreiben, die eine Umbenennung/Umnummerierung ablehnen. Sie sehen vor allem hohe Kosten und bürokratischen Aufwand durch die Umbenennung auf sich zukommen.

 

Die Umbenennung ist aus ordnungsrechtlicher Sicht notwendig und gesetzlich geregelt.

Alle Betroffenen erhalten einen Bescheid darüber und eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Problemen der Widersprüche.

Kosten fallen nur in Höhe von 11 Euro für die KFZ-Ummeldung an. Ver- und Entsorger, Grundbuchamt, Gewerbeamt, Finanzamt, Hundesteuer, Post, Telefonanbieter werden von der Stadt benachrichtigt. Die Anwohner erhalten ein Merkblatt, das weitere Hinweise

enthält.

Folgende Vorschläge stehen für die Umbenennung des nördlichen Teils der Mühlenstraße zur Diskussion:

- Bulthorst

- Am Mühlenteich

 

Herr Axmann: Der Vorschlag „Am Mühlenteich“ ist ungünstig, da er wegen Ähnlichkeit zu „Mühlenstraße“ der Verwechslungsgefahr unterliegt sowie aus mehreren Wörtern besteht und somit (u.a. bei Eingabe in Navigationssysteme) umständlicher zu schreiben ist.

 

Der Ortsbeirat entschied sich mit 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme für die Bezeichnung

Am Mühlenteich.

Fachämter und die Bürgerschaft müssen der Umbenennung vor der Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger noch zustimmen.