06.04.2016 - 9.2 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 06.04.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Präsident informiert, dass die Anlagen 1-2 zur Beschlussvorlage ausgetauscht wurden sowie eine Seite zur Anlage hinzugefügt wurde.
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“,
begrenzt:
- im Norden: | durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des |
- im Osten: | durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm |
- im Süden: | durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und |
- im Westen: | durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage, |
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen:
1 Abwägung Behörden / Bürger / Ergänzungsbeteiligung,
2 Plan Satzung,
3 Begründung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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941,6 kB
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