22.03.2016 - 6.1.1 Aktuelle Informationen zum Thema: "Unterbringun...

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Wortprotokoll

Frau Wandt in der Funktion der Initiative „Gemeinsam Gehlsdorf“ Kontakt: info@gemeinsam-gehlsdorf.de <mailto:info@gemeinsam-gehlsdorf.de> informiert:

              Einzug der Asylbewerber voraussichtlich Juni/Juli 2016

 

 

Das Ortsamt hat im Namen des  Ortsbeirates schriftlich um Auskunft (vom Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration) zu folgenden Punkten gebeten:

 

1.              Wer wird der zukünftige Betreiber der Einrichtung sein?

2.              Ab wann erfolgt der Nutzungsbeginn?

3.              Gibt es Veränderungen hinsichtlich der Kapazität gegenüber den Aussagen aus der Einwohnerversammlung (ca. 320 Personen)

4.              Werden wie geplant alle Etagen von Beginn an genutzt werden können?

5.              Wie ist der bauliche Zustand - laut Gerüchten soll das Dach undicht sein und deshalb in den oberen Etagen keine Nutzung möglich sein?

6.              Wie ist der Vorbereitungsstand der Grundschule und der Kindertagesstätten in Gehlsdorf sowie die Vorbereitung der weiterführenden Schulen in Dierkow und Toitenwinkel hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten der ausländischen Kinder und Jugendlichen?

7.              Frage an den Senator auf der Einwohnerversammlung: Welche Haftpflicht besteht bei der Verursachung von Schäden im Wohngebiet…. durch Asylbewerber und deren Kinder?

8.              Der Senator hatte zugesagt, dass im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Einrichtung es eine gewisse Öffnung/Besichtigung dieser Unterkunft für den OBR und auch Bürger geben könnte.

 

Herr Westphal verliest die Email von Senator Bockhahn, die kurz vor der Sitzung einging:

 

Zu 1.: Das Vergabeverfahren über den Betreiber der Einrichtung in Langenoog ist noch nicht abgeschlossen. Eine Antwort kann daher noch nicht gegeben werden.

 

Zu 2.: Derzeit ist der Nutzungsbeginn für den 1.7.2016 vorgesehen. Der Bauherr hat eine Verlängerung des ursprünglich geplanten Termins um drei Monate beantragt, welcher der Oberbürgermeister zugestimmt hat.

 

Zu 3.: Nein. Die Gemeinschaftsunterkunft wird weiter mit 320 Plätzen geplant.

 

Zu 4.: Es sind keine Änderungen am bestätigten Projekt vorgenommen worden. Anders wäre auch die Gesamtzahl an Plätzen nicht erreichbar.

 

Zu 5.: Der Eigentümer ist verpflichtet die Einrichtung so herzurichten, dass sie in vollem Umfang nutzbar ist. Sollten Schäden der genannten Art aufgetreten sein, muss er diese beseitigen.

 

Zu 6.: In enger Absprache zwischen dem Amt für Schule und Sport (HRO) und dem Staatlichen Schulamt (Land) werden die SchülerInnen mit Migrationshintergrund auf die Schulen der Stadt verteilt. Dabei werden zunächst die Standorte, an denen bereits zusätzliches und besonders qualifiziertes Personal im Einsatz ist, ausgelastet. Im Weiteren werden neue Klassen an neuen Standorten eröffnet. Dieses geschieht stets unter Berücksichtigung der Belastung der einzelnen Standorte. Die Aufnahmekapazitäten der Schulen sind noch nicht ausgeschöpft.

 

Zu 7.: Nach Auskunft des Innenministeriums besteht keine Haftpflichtversicherung.

 

Zu 8.: Die Aussage ist aktuell

 

 

Bürger aus Gehlsdorf:

              Anfrage zu den sanitären Einrichtungen und Räumlichkeiten im Haus

 

Herr Westphal:

              Im Ortsamt kann Einsicht in die Kopie-Bauunterlagen genommen werden