09.03.2016 - 9 Beschluss der Bürgerschaft 2016/BV/1475 (Errich...

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Wortprotokoll

Frau Niemeyer informiert, dass der Änderungsantrag des OBR „ Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock“ von der Bürgerschaft auf der Sitzung am 2.3.2016 abgelehnt wurde und dem ursprünglichen Antrag zugestimmt wurde.

Sie macht darauf aufmerksam, dass laut  Par. 14, Abs. 3 der Hauptsatzung die Möglichkeit besteht einen Widerspruch gegen Beschluss der Bürgerschaft innerhalb von 2 Wochen einzulegen.

 

Herr Planth (Schulleiter der Jenaplanschule) erklärt, dass es sich um 129 ( Zahl ist nicht verbürgt) Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9,10 und 11, die ihren Unterricht in 6 Klassenräumen der Margaretenschule erhalten sollen.

Zu diesem Thema gab es am 06.11.2015 ein erstes Gespräch. Am 02.12.2015 gab es ein weiteres Gespräch mit dem Amt für Schule und Sport und den Schulleitern beider Schulen.

Über dieses Gespräch wurde Stillschweigen bis Ende Januar vereinbart.

Vertreterinnen der Schulkonferenz und anwesende Eltern kritisieren die schlechte und zu späte Kommunikation.

Z. Zt. befinden sich 300 Schüler/innen im Haus. Durch die Doppelbelegung wird die offene Hortarbeit massiv eingeschränkt. Viele Eltern haben sich für diese Schulform mit integrierter Hortnutzung entschieden und fühlen sich nun vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wurde nicht dargestellt, wie das Konzept weiter umgesetzt werden kann.

 

Frau Richter hinterfragt die Richtigkeit der Schülerzahlen, bisher war man von 33 Schüler und Schülerinnen ausgegangen, denen 4 Klassenräume zur Verfügung gestellt werden sollten. Nun werden 6 Klassenräume benötigt.

Aus der Beschlussvorlage waren diese Angaben nicht zu erkennen und sie vermutet, dass

diese Angaben auch den Bürgerschaftsmitgliedern nicht bekannt waren.

 

Herr Meyer erklärt, dass das Problem eine gesamtstädtische Angelegenheit ist. Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom Mai 2015 die Verwaltung beauftragt die Einrichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule zu prüfen.

Der Bürgerschaftsauftrag wurde durch das Amt für Schule und Sport mit dem Ergebnis, dass eine einjährige Unterbringung an der Grundschule Am Margaretenplatz möglich ist, geprüft. Dieses Ergebnis wurde mit beiden Schulleitern im Vorfeld diskutiert.

Diese Interimslösung ist nur für ein Jahr vorgesehen, da spätestens mit dem Auszug der Förderschule „Am Wasserturm“ 2017/18 diese freien Kapazitäten für die Jenaplanschule zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Niemeyer macht deutlich, dass diese Entscheidung sowohl für die Margaretenschule als die Jenaplanschule eine Belastung darstellt.

Sie erwartet, dass man aufeinander zugeht und das Gespräch sucht.

 

Aus der gesamten Diskussion werden ausreichend Gründe gesehen, einen Widerspruch

zur Beschlussvorlage Nr. 2016/ BV1475 „Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule“ her zu leiten und zu formulieren.

 

Frau Niemeyer stellt folgenden Antrag zu Abstimmung:

 

Der OBR legt nach Kommunalverfassung MV Par. 42a, Abs. 3 in Verbindung mit der Hauptsatzung Par. 14 Abs. 3, 3. u. 4. Anstrich, Widerspruch gegen den Beschluss der Bürgerschaft zur Beschlussvorlage Nr. 2016/ BV1475 vom 2.3.2016 ein.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt