08.03.2016 - 6.1 Informationen zum Ausbau der Mühlenstraße im Zw...

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Wortprotokoll

Herr Schönwälder begrüßt zu diesem Thema Frau Wieckowski und Frau Tessenow vom Hafen und Tiefbauamt, Herrn Klinckmann vom Planungsbüro VEA, Herrn Waldstein vom Investor Timova, Herrn Bräunlich von der WWAV und Herrn Schulz von Eurawasser.

Herr Klinckmann:
Der 1 Bauabschnitt wurde vor ca 2 Jahren fertig gestellt.

Der 2. Bauabschnitt geht nördlich bis nach Sievershagen und umfasst auch den linken seitlichen  Stichweg.
Die Ziele des Ausbaues der Mühlenstrasse sind:
Die Schaffung der Verkehrssicherheit, fußläufiger Verkehr, Gehwege, Beleuchtung und ausreichende Oberflächenentwässerung.
Am Ortseingang nach Sievershagen gibt es einen Engpass bei den Garagen. Dort verengt sich die Strasse von 4,50 m auf 4,00 m wenn man aus Richtung der Mühlenstrasse kommt.
Ein Zurückgreifen auf Privatgrundstücke war bis jetzt noch nicht nötig.
Um bei der Kleingartenanlage das wilde Parken zu unterbinden, wurden zwei Parzellen freigemacht. Dort soll in Zukunft das Parken für die Kleingartenbesitzer möglich sein.
Der Gehweg wird 2,00 m breit sein und einen Sicherheitsstreifen von 0,50 m erhalten.
Der Vollausbau der Strasse erfolgt auf 4,70 m.
Es werden neue Ringwasserleitungen im Untergrund verlegt. Die alten Vorflutleitungen zur Einleitung von Regenwasser werden mitgenutzt. Es entsteht ein Stauraumkanal, damit die zeitliche Abgabe des Wassers erfolgen kann.
Die neugebauten Wohnhäuser erhalten alle eine eigene Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung.
Herr Waldstein:
Es entstehen 4 Einzel- und 3 Doppelhäuser.
Die Regelung des Baustellenverkehrs zu den Grundstücken erfolgt über die rechte Seite über eine Baustrasse. Angedacht ist es, zeitgleich mit der Stadt zu bauen.
Herr Klinckmann:
Die Ausschreibung startet demnächst.
Start der Arbeiten soll die 24/25 Kalenderwoche sein.
Bis Ende November  2016 sollen die Bauabschnitte 1-3 fertig sein, der 4. BA soll bis Ende Juni 2017 abgeschlossen sein.
Die Anwohner werden ständig über alles informiert. Vor Ort sind immer Ansprechpartner vorhanden. Es kann während der Baumassnahmen zu Einschränkungen kommen.

Die Umleitung wird über die Theodor-Körner-Strasse führen.
Im 2. BA wird es einen Notweg geben. Zuerst wird der nördliche Gehweg und danach der südliche Gehweg gebaut, zum Schluss die Fahrbahn.
Frau Tessenow informiert über die Entstehung der Beitragspflichten:
Bei dieser Aktion werden viele Aspekte mit einbezogen. Die Fahrbahn wird grundhaft ausgebaut, die Entwässerung neu gestaltet, es entstehen neue Gehwege und neue Beleuchtung. Deshalb entstehen auch neue Beitragspflichten.
Grundlage für die Berechnungen sind der § 44 Abs. 2 S.1 KV MV, § 2,7,8 KAG MV und die Straßenbaubeitragssatzung der HRO § 4 Abs.1.

Danach werden die umlagefähigen Kosten ermittelt.
Die Mühlenstrasse gehört zur Kategorie Anliegerstrasse. Hier liegen die Prozente für die Beteiligung der Eigentümer an der Fahrbahn bei 65%, Gehweg 75%, Straßenentwässerung 65%, Straßenbeleuchtung 75%.
Der Stichtag für die Berechnung der Umlagen ist der Tag der Schlussrechnung.
Jedes Grundstück erhält seine eigene Berechnung. Berechnungsgrundlage ist dabei die Fläche des Buchgrundstückes, die Bebaubarkeit und die Nutzung fließt ebenfalls mit ein.








 

Fragen der Anwohner:
Erfolgt die Abrechnung der Abschnitt einzeln und wann?
Wie hoch sind die Kosten pro m²?
Ist eine Neubewertung der Straße möglich, da diese auch durch Nichtanlieger viel genutzt wird.
Wer erhält die Anträge, wenn zusätzliche Zufahrten gewünscht werden?
Antworten:
Der 1. und 2.BA wird zusammen abgerechnet. Bis spätestens 4 Jahre nach Abschluss der Arbeiten muss die Abrechnung erfolgt sein.
Die Kosten können nicht benannt werden. Bei Fragen kann man sich an Frau Immig wenden. Kontaktdaten sind Tel. 381 6034, e-mail : isa.immig@rostock.de
Betreffs der Neubewertung der Straße kann man sich an Frau Wieckowski oder die Verkehrsplaner wenden.
Anträge für zusätzliche Zufahrten bitte an das Amt 66 /Hafen-und Tiefbauamt senden.
Die Müllabfuhr wird während der Bauarbeiten durch den Bauunternehmer abgesichert.
Herr Bräunlich/WWVA:
Jeder Eigentümer hat ein Anschreiben betreffs Bedarfsmeldung für Regenwasserentsorgung erhalten.
Bisher gab es nur zwei Rückmeldungen.

Sollte noch Bedarf bestehen, dann bitte schnellstmöglich bei der WWVA melden. Die Regenwasserentsorgung ist gebührenpflichtig und der Bedarf muss begründet sein.
Herr Schönwälder:
Zum Thema Umbenennung der Mühlenstrasse/Neunummerierung wurde vom Ortsbeirat ein Brief an den Oberbürgermeister R.Methling versandt. Eine Antwort liegt bis jetzt noch nicht vor.
Der Investor Timova hat erstmal vorläufige Hausnummern erhalten.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darum gebeten zu überprüfen, ob alle vorhandenen Hausnummern gut zu sehen sind.

Herr Schönwälder bedankt sich bei allen für die Ausführungen.