20.01.2016 - 7.2 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeinde­vertretung eine von ihr gewählte Person aus ihrer Funktion mit der Mehrheit aller Gemeinde­vertreter abberufen.

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel stimmt der Abberufung zu.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 32 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Abwahl von Herrn Robert Dahms.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt