13.01.2016 - 4.2 Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es wird die lange Bearbeitungszeit des B-Planes hinterfragt.

Herr Müller erläutert dazu, dass für die Bestandserfassung ein hoher Zeitaufwand benötigt wird. Es wurden alle Eigentümer in Warnemünde angeschrieben und um Rückäußerung gebeten. Weiterhin hat sich auch das Land zum Umgang mit Ferienwohnungen beschäftigt, Verfahrensweise und Rechtsprechung wurden abgewartet.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

 

Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:

 

„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren außer Kraft.

 

Auf die Vierjahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/1410:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage