05.01.2016 - 5.2.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer erläutert das Bauvorhaben und beantwortet Fragen der Mitglieder. So erläutert sie, dass die Wahl der Fassadenfarbe in Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgt. Dieses ist eine gestalterische Entscheidung und nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Frau Krüger hinterfragt, warum dieses Vorhaben nicht im Gestaltungsbeirat vorgestellt wurde und Herr Giesen erkundigt sich nach der Möglichkeit, eine Liste zu erhalten mit zu erwartenden Baumaßnahmen, die für den Gestaltungsbeirat relevant sind.

Frau Gründel erläutert daraufhin, dass man städtische Gesellschaften ggf. nach Vorhaben fragen könnte, private Eigentümer dagegen nicht. Eine Vorstellung im Gestaltungsbeirat nach Einreichung des Bauantrages ist jedoch wegen der dann schon fertig gestellten Planung zu spät.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines Hortgebäudes“ Rostock, Herderstr. 6, Az.: 00013-15 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage