12.01.2016 - 6.1 geplante Neunummerierung und Umbenennung der Mü...

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Wortprotokoll

Herr Schönwälder begrüßt Herrn Pasternack, Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Sachgebietsleiter  Bereich ALKIS, Amtl. Stadtplan, Straßenbenennung, Hausnummern und erteilt ihm das Wort:

 

Herr Pasternack:

 

Begrüßt alle anwesenden Einwohner der Mühlenstraße und entschuldigt sich für das Fehlen der Einladungen an die Bewohner der Hausnummern 11 – 21.

Geplant ist die Umnummerierung und die eventuelle Neubenennung der Mühlenstraße. Diese Änderungen sind notwendig geworden, da sich die Straße mit ursprünglich sieben Hausnummern nach und nach mit 27 Grundstücken erweitert hat und die ursprüngliche Nummerierung dabei durcheinandergeraten ist. Einzelne kleinere Umnummerierungen hat es während der Wachstumsphase bereits gegeben.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Verwaltung, ein systematisches und nachvollziehbares Ordnungsprinzip anzuwenden. Grund ist  die Erfüllung der Anforderungen  an Brandschutz, Gesundheits- und Katastrophenschutz, Postzustellung und persönlicher Erreichbarkeit.

In der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung versucht, einen Kompromiss zwischen Ordnungsrecht mit der Pflicht, die Nummerierungen durchgängig und in Reihe nach zu realisieren und nicht mehr vorhandene Nummern und Buchstaben hinzubekommen. Anlass für die Umnummerierung und die eventuelle Umbenennung zum gegenwärtigen Zeitpunkt gab der Bau von weiteren zehn Häusern zwischen den Hausnummern 3 und 4 welche neue Hausnummern benötigen.

Die Änderung des Straßennamen wurde in Erwägung gezogen, um eine der drei Mühlenstraßen in HRO zu beseitigen um Verwechslungen zu reduzieren. Die Gabelung der Mühlenstraße, die eine Suche vor Ort besonders erschweren kann, wird damit gleich mit beseitigt auch wenn eine Unterscheidung durch die Postleitzahlen gegeben ist.

Herr Pasternack erklärt den Einwohnern das anstehende Verwaltungsverfahren. Alle Eigentümer werden schriftlich angehört, um herangetragene Gegenargumente im Verfahren be- und auszuwerten.

Danach erfolgt die Versendung eines Bescheids in dem die Adressänderung und die Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben werden. Somit wird gewährleistest, dass den Betroffenen Einwohnern ausreichend Gelegenheit gegeben wird, ihren Standpunkt zu äußern.

 

Herr Schönwälder bedankt sich für den ausführlichen Bericht und gibt den Anwohnern der Mühlenstraße nun Gelegenheit, sich hierzu zu äußern.

 

Viele Einwohner melden sich zu Wort. Es gab vorher keine Probleme. Post, Krankenwagen u. a. wussten wo sich welche Hausnummern befinden. Die Anwohner möchten weder eine Neunummerierung noch eine Straßenumbenennung. Gründe hierfür ist der hohe Aufwand der auf die Anwohner zukommt. Alle Papiere müssen umgeschrieben werden und alle Stellen müssen über diese Änderungen informiert werden. Die Anwohner befürchten, dass diverse Kosten auf sie zukommen werden.

Die Bürger fragen den Ortsbeirat, ob es vor dieser Sitzung schon zu einem Informationsaustausch kam und ob der Ortsbeirat Vetorecht hat.

 

Herr Schönwälder:

Es gab vorher keine Absprachen zwischen dem OBR und der Verwaltung.

Frau Möser: der OBR hat lediglich eine beratende Funktion und keine Entscheidungsfunktion. Er hat aber Vetorecht in Bezug auf die Vergabe des neuen Straßennamens.

Herr Pasternack:

Die Anlieger haben kein subjektives Recht darauf, dass eine bestimmte Adressvergabe erfolgt oder unterbleibt, wohl aber, dass die Gemeinde bei ihrer Ermessensentscheidung die Interessen der Anlieger in die Erwägung einbezieht. Die Verwaltung hat die Entscheidung abwägend für die Mühlenstraße getroffen.

Die Anwohner hoffen, dass sich die Verwaltung gegen die Neuvergabe um entscheidet.

 

Herr Schönwälder:

Gibt es hierzu einen Bürgerschaftsbeschluss?

 

Herr Pasternack: Es gibt keinen Beschluss.

Herr Schönwälder: Vorschlag von den anwesenden Bürgern, dass die Anwohner alternativ ihre Hausnummern besser kenntlich machen, zusätzlich würden Hinweisschilder an den Straßen für Krankenwagen, Post etc. hilfreich sein.

Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass die Neunummerierung und auch die Umbenennung der Mühlenstraße nicht gewünscht ist.