02.12.2015 - 9.8 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung
 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“, siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung.

 

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ vom 05.11.2014, Vorlagen-Nr. 2014/BV/0144, und dessen Bekanntmachung am 17.12.2014, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.

 

Anlagen:

- Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich für den Bebauungsplan  
  Nr. 12.WA.186,

- Räumlicher Geltungsbereich

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage