18.11.2015 - 5 Feststellungsbeschluss zur Eröffnungsbilanz 2012

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Wortprotokoll

Herr Wiechert gibt eine kurze Einführung zu den vorliegenden Unterlagen zur Prüfung der Eröffnungsbilanz 2012. Eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters liegt allen Mitgliedern vor. Erstmals liegt eine Darstellung des Vermögens der Hansestadt Rostock vor. Entsprechend Prüfungshinweisen wurde die Eröffnungsbilanz geprüft. Das Innenministerium hatte dafür eine Wesentlichkeitsgrenze von 0,5 % für einzelne Bilanzposten festgelegt. In einer Beratung beim Städte- und Gemeindetag mit dem Landesrechnungshof und dem Innenministerium M-V wurden die Wesentlichkeitsgrenzen auf 2 % angehoben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt stellt die Eröffnungsbilanz mit Einschränkungen fest. Für das Rechnungsprüfungsamt sind die Einschränkungen vertretbar. Die Entlastung kann gegeben werden und ebenso kann die vorliegende Eröffnungsbilanz als Grundlage dienen, die Jahresrechnung aufzubauen.

 

Das Finanzverwaltungsamt schätzt die Einschränkungen gemessen am Gesamtvolumen der Eröffnungsbilanz als nicht wesentlich ein. Herr Wiese informiert die Mitglieder über bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen und Sonderposten. Er beantwortet Fragen zu Forderungen und Verbindlichkeiten.

 

Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag. Im Betreff der Beschlussvorlage für die Bürgerschaft sollte auf die Einschränkungen hingewiesen werden. Folgender Beschlusstext wird zur Abstimmung gebracht: