18.11.2015 - 8.6 Verordnung der Hansestadt Rostock über die Ausw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Writschan erteilt Informationen an den OBR.

Die vorliegende Denkmalbereichsverordnung (DVO) umfasst die gesamte historische Innenstadt westlich der Grubenstraße im Anschluss an die DVO „Östliche Altstadt“.

In der neuen Verordnung gehen die bisherigen DVOs Kröpeliner Straße, Neuer Markt, Lange Straße, Heiligengeisthof und Burgwall auf, dazwischen liegende Lücken werden geschlossen.

Neu hinzugekommen sind die Baugebiete der1950er und 1980er Jahre.

Fachliche Grundlagen waren neben dem Rahmenplan zahlreiche bauhistorische Untersuchungen und Aufsätze sowie die aktuelle Ortsbildanalyse zur Innenstadt.

Für die Bezeichnung Denkmal gibt es keine Altersbegrenzung.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage