24.11.2015 - 5.1 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Umnutzu...

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Wortprotokoll

Frau Wolter stellt das Bauvorhaben auf Umnutzung von Büroräumen zu Asylbewerberunterkunft im 2. bis 6. OG vor:

              Genehmigungsverfahren und Prüfung nach Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)

              Bauantrag wurde durch Fachämter bewertet

              Prüfung erfolgte natürlich auch nach statischen und brandschutztechnischen Vorgaben

              Bauvorhaben ist baurechtlich zulässig

 

Fragen und Diskussionspunkte der Anwohner und des Ortsbeirates:

              durch Gebietscharakter an hochwertiger Wohnbebauung ist der Standort bedenklich

              durch Beleuchtung der vielen Fenster des hohen Gebäudes, könnte es zu Störungen der Nachbarn durch das Licht kommen

              Wird es eine Anhörung der Nachbarn geben?

              Sind genügend Parkflächen vorhanden?

              Wie wird der Außenbereich gestaltet?

              Gehlsdorf leistet schon viel für Rostock z.B. Forensische Klinik, Unikliniken, Michaelshof. Warum noch eine Asylunterkunft?

              Wasser und Abwassersituation in dem Bereich muss beachtet werden, bei Starkregen schafft es die Kanalisation kaum und dann noch zusätzlich 312 Bewohner, ehemaliges DSR-Gebäude war für Büronutzung konzipiert und nicht zum Wohnen (Duschen, Baden, mehr Toiletten…)

              Früher sollte das Gebäude als Alten- und Pflegeheim umgenutzt werden, daraus wurde nichts.

              Was geschieht mit den anderen Gebäudeteilen am DSR-Gebäude, eventuell Nutzung als Kantine?

              mehr Menschen im Bereich und Reduzierung der Taktzeiten der Buslinien passen nicht zusammen

              Warum werden nicht kleinere Wohnunterkünfte für Flüchtlinge gesucht?

 

Frau Wolter/ Herr Westphal antworten:

              Anhörungen der Nachbarn wird es nicht geben, jedes Bauvorhaben hat nach Ausführung immer betroffene Nachbarn die nicht gehört werden

              Parkflächen sind ausreichend vorhanden

              Asylbewerber sind in der Regel nicht in Besitz eines PKW's, sie bewegen sich vorrangig zu Fuß und per Fahrrad (wenn vorhanden)

              Plan zur Außengestaltung ist nicht Inhalt der Baugenehmigung - nur der Gebäudekomplex

              zur Wasser- und Abwasserthematik kann nur der Versorger Antwort geben, da werden u. a. die Wasserdurchläufe und der jeweilige Druck geprüft

              zum ehemaligen DSR-Gebäude aus DDR-Zeiten liegen keine Baupläne vor

              es gab keinen Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes in ein Alten- und Pflegeheim, daher auch keine Ablehnung

              angrenzende Gebäudeteile sind nicht in städtischer Hand und somit ist die weitere Nutzung nicht bekannt

              RSAG nimmt Zählungen vor und wird bei starker Auslastung der Buslinien auf die Taktzeiten reagieren

              Herr Bockhahn hat in der Einwohnerversammlung erläutert, dass aus Gründen der Effektivität größere Unterkünfte benötigt werden. (Versorgung, Betreuung, medizinische Betreuung mit dem Betreuungsschlüssel: auf 56 Bewohner kommt ein Betreuer)

 

Herr Massenthe bringt im Ortsbeirat den Bauantrag zur Abstimmung:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt dem Bauantrag AZ: 03376-15, Langenort 10 keine Zustimmung.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

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