27.10.2015 - 5.2 Beschluss des Ortsbeirates Gehlsdorf-Nordost zu...

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Wortprotokoll

Herr Massenthe erläutert die Notwendigkeit der Einwohnerversammlung.

Laut Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 25.11.2014, § 2 Abs. 2 hat ein Ortsbeirat das Recht zu einer öffentlichen Angelegenheit seines Ortsbeiratsbereiches den Beschluss auf Einberufung einer Einwohnerversammlung zu fassen.

Die Versammlung  wird dann durch den Oberbürgermeister einberufen.

 

Herr Westphal: In der Verwaltung besteht Einigkeit, das Thema nicht so einfach nebenbei abzuhandeln. Daher möchte die Verwaltung umfassend informieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren.

Der genaue Termin muss noch mit dem Oberbürgermeister abgestimmt werden und dann auch fristgerecht im Städtischen Anzeiger (11.11.2015) erscheinen.

 

Herr Massenthe bringt den Beschlussvorschlag zur Einberufung eines Einwohnerversammlung (47. KW) im Ortsbeirat zur Abstimmung

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt