19.11.2015 - 5.1 Präsident der Bürgerschaft (als Vorsitzender de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Knitter begrüßt Herrn Dr. Nitzsche und bittet ihn, den Antrag der AG Gedenken vorzustellen.

 

Herr Dr. Nitzsche stellt die AG Gedenken vor und berichtet über ihre Entstehung. Die AG hat sich drei Schwerpunkte gesetzt, u. a. das Einrichten einer Projektstelle, das Aufarbeiten und Vermitteln sowie die Durchführung einer jährlichen Veranstaltung. Hierzu ist eine Gedenkveranstaltung im August 2016 in Kooperation mit der Universität Rostock geplant.

 

Die AG hat ein Konzept des dezentralen Gedenkens entwickelt, wobei Erinnerungs-Objekte an den Orten in Rostock angedacht sind, die einen Bezug zu den Ereignissen in Lichtenhagen 1992 haben. Die Ausschreitungen kamen aufgrund des Versagens der Verwaltung, der Polizei und der Gesellschaft sowie der Medien zustande. Es sollte daher nicht nur Lichtenhagen allein als Ort des Erinnerns festgelegt werden, sondern die gesamte Stadt.

Hierzu wird ein künstlerischer Wettbewerb initiiert.

 

Jedoch trifft dieser Vorschlag nicht überall auf Zuspruch. Sowohl die Polizei als auch die Medien lehnen das Vorhaben ab, da es für sie ein Stigma ist. Vom Innenministerium gab es keine Rückmeldung.

Das Vorhaben wird zum einen abgelehnt, da es als Stigma für Rostock gesehen wird oder das Geld für andere Zwecke dringender eingesetzt werden sollte. Jedoch sollte die Erinnerung aufrecht erhalten werden und Lehren für die Zukunft daraus gezogen werden.

 

Herr Schmidt erkundigt sich, warum eine Projektgruppe notwendig ist. Die Universität beschäftigt sich ja seit längerem mit der Thematik, sodass die 50.000 € eine zusätzliche Belastung für den Haushalt darstellen.

 

Herr Dr. Nitzsche verweist auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 20.08.2014, die Arbeitsgruppe „Gedenken“ fortzuführen. Es erfolgt keine Aufarbeitung, wenn man die Geschehnisse nicht thematisiert.

 

Herr Schmidt ist der Ansicht, dass diese Aufarbeitung erfolgt ist.

 

Herr Dr. Nitzsche verweist auf den damaligen Untersuchungsausschuss vom Land, der zu keinem Ergebnis gekommen ist.

 

Frau Knitter hält eine universitäre Aufarbeitung nicht für ausreichend.

 

Herr Dr. Nitzsche unterstreicht, wie wichtig es ist, das Wissen jüngeren Generationen zu vermitteln, warum es zu den Ausschreitungen kam.

 

Frau Peters empfindet es als Demütigung für Rostock, dass so ein krasses Mahnmal erichtet wird. Erinnerung und Aufarbeitung ja, aber fraglich ob in dieser Form.

 

Herr Zicker sieht es ebenfalls als Stigma. Aus seiner Sicht ist eine erneute Aufarbeitung nicht notwendig, die bereits vorhandenen Ergebnisse können doch in weitere Maßnahmen/Arbeiten einfließen.

 

Frau Knitter weist darauf hin, dass dies nicht möglich ist, da die bereits vorhanden Materialien und Informationen zu umfangreich sind. Es soll etwas geschaffen werden, dass der breiten Masse einen Überblick verschafft.

 

Herr Zicker erkundigt sich, warum die Beschlussvorlage nicht enthält, was den Ausschreitungen voran gegangen ist.

 

Herr Dr. Niztsche erklärt, dass dies nicht möglich ist in einen Antrag einfließen zu lassen. Dies ist Aufgabe der Projektgruppe. Diese soll eine Chronologie der Ereignisse erstellen.

 

Herr Oertel fügt hinzu, dass besonders in der heutigen Lage, dass Erinnern keine Demütigung ist, sondern die Menschen ermutigt werden sollten, über Erlebtes zu sprechen. Hier kann eine sachliche Darstellung nur hilfreich sein.

 

Frau Knitter fragt nach weiteren Wortmeldungen, dies ist nicht der Fall. Der Ortsbeirat wird um Abstimmung gebeten.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. jährlich eine Veranstaltung ggf. in Kooperation mit öffentlichen oder privaten Trägern zur  Aufarbeitung und Vermittlung der rassistischen Ausschreitungen von Rostock 1992 durchzuführen. Die Veranstaltung sollte jeweils einen aktuellen Bezug haben.

2. das Konzept dezentralen Erinnerns und Mahnens „Lichtenhagen 1992“ umzusetzen. (Anlage) Dazu wird ein künstlerischer und / oder gestalterischer Wettbewerb ausgelobt. Die Realisierung hat bis August 2017 zu erfolgen. Eine Realisierung ist finanziell über kommunale Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus eventuell auch substituierend sind Drittmittel zu beantragen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage