18.11.2015 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Bericht des Ortsamtes zur Ortsbeiratssitzung am 18.11.15

 

 

 

  1. Durch den Ortsbeirat wurde angeregt, konkretes Datenmaterial zur Kontaktschleife am Fahrradweg abzufordern. Die Daten der automatischen. Zählstellen stehen jedermann unter http://www.radregion-rostock.de/radregion-rostock/radverkehr-in-zahlen/ zur Verfügung.

Detaillierte Auswertungen kann die Stadtverwaltung mittels besonderer Software vornehmen. Ich kann eine Grafik übergeben, aus der der durchschnittliche Tagesverlauf in der Saison 2015 entnommen werden kann.

Demnach ist hier das Aufkommen an der Querungsstelle zwischen. 09:00 - 19:00 relevant. Nach den Zahlen und Erfahrungen dürfte der hier vorrangig stattfindende touristische Radverkehr sich auf die Monate März-Oktober fokussieren.

Weitere diesbezügliche Anfragen beantwortet Herr Strey (kristian.strey@rostock.de, Tel.: 6609, Amt 66) Herr Strey ist für die automatischen Zählstellen zuständig.

 

 

  1. Auf die Nachfrage und den Hinweis das sich die Bänke am Fußweg von der Fähre zur Yachthafenresidenz in einem nicht zufriedenstellenden Zustand und die Papierkörbe oftmals überfüllt seien, haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die benannte Örtlichkeit keine öffentliche Grünfläche sei und sich nicht in der Verwaltung des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege befindet.

 

 

  1. Des Weiteren erging vom Ortsbeirat der Hinweis, dass in der Warnemünder Straße jetzt auch in der oberen Etage zwei Ferienwohnungen angeboten werden. Dazu teilt das Bauamt mit, dass die am 23.04.15 angezeigte Ferienwohnnutzung im Erdgeschoss des Wohnhauses (Warnemünder Str. 2b) mit dem Ergebnis geprüft worden sei, dass eine Ferienwohnnutzung in diesem Gebiet unzulässig ist. Nach erfolgter Anhörung des Wohnungseigentümers teilte dieser mit, dass die Ferienwohnnutzung seit dem 17.09.2015 aufgegeben wurde. Die Wohnung wird nunmehr durch den Eigentümer selbst genutzt. Auf die angezeigte Ferienwohnnutzung in der oberen Etage des Wohngebäudes wird ebenfalls eine materiell-rechtliche Prüfung durch die Abteilung Bauordnung erfolgen. Die Prüfung wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis werden wir schriftlich informiert.

 

 

  1. Auf die Nachfrage der Bewirtschaftung des Flurstücks 14, können wir mitteilen, dass die bezeichnete Fläche das Flurstück 86/15 im Flur 14 ist. Für den dort befindlichen Grünstreifen ist das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, für die Straße das Tief – und Hafenbauamt zuständig. Der Bereich Budentannenweg, direkt von der Hauptstraße abgehend, ist nicht zugeordnet. In solchen Fällen ist das LSA zuständig. Wahrscheinlich wurde die Straße ohne Vermessung gebaut, da diese sich auf städtischem Gebiet befindet.

 

 

  1. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat uns den Baumbericht 2015/2016 übergeben. Die Erarbeitung des Baumberichtes basiert auf der geltenden Geschäftsanweisung des Oberbürgermeisters und beinhaltet ausschließlich Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Gegenstand dieses Baumberichtes sind auch die von der zuständigen Forstbehörde als Wald eingestuften Pflanzungen, als auch vergleichbare Gehölzbestände ohne diesen offiziellen Status.

Der Baumbericht gliedert sich in die Kategorien Alleebäume, Straßenbäume, Parkbäume und flächige Gehölzbestände. An diese Ausführungen schließt sich dann die Analyse zum Baumbericht an. Diese Analyse gliedert sich nach Baumgattungen, nach Ortsteilen, nach Ursachen und nach Baumanzahl der letzten fünf Jahre auf. Der Baumbericht 2015/2016 liegt bei uns im Ortsamt vor kann gerne eingesehen werden.

 

 

  1. Derzeit erfolgt des Weiteren im Auftrag des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes auch die Erfassung und Begutachtung der Bäume auf den städtischen Flächen. Die Arbeiten werden von einer Fachfirma ausgeführt und dauern voraussichtlich noch mehrere Monate. Die im Rahmen der Erfassung festgestellten Schäden, welche zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen können, werden von Fachfirmen beseitigt. Auf Grund der hohen Anzahl der zu beseitigenden Schäden ist es nicht möglich jeden einzelnen Anlieger direkt zu informieren.

Gerne können sie bei Nachfragen das Fachamt kontaktieren.

 

  1. Der Ortsbeirat stellte die Frage, ob die Hansestadt Rostock beim Land M-V einen Antrag auf Kostenübernahme für den Schienenersatzverkehr während der Bauarbeiten an der Stromgrabenbrücke gestellt hat. Der Senator für Bau und Umwelt Herr Matthäus und das Hafen- und Tiefbauamt haben uns dazu die Chronologie der Abstimmungen mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V und der Verkehrsgesellschaft M-V übergeben.

23.02.2015              Schreiben des Oberbürgermeister Herrn Methling an den Minister Herrn Pegel mit der Bitte um Bestellung der Leistung für den Ersatzverkehr

zwischenzeitlich

diverse Gespräche von Vertretern der Hansestadt Rostock mit Vertretern des Ministeriums und der Verkehrsgesellschaft M-V

14.08.2015              Schreiben des Ministeriums, dass sich das Land bereiterklärt, die Finanzierung eines Ersatzverkehrs zwischen Warnemünde Werft und Warnemünde Kirchenplatz zu übernehmen

24.08.2015              Antrag auf Förderung eines ergänzenden Busverkehrs bei der Verkehrsgesellschaft M-V

10.09.2015              Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns

29.09.2015              Zusage der Finanzierung des Zusatzverkehrs durch das Land

 

Den genannten Punkten können Sie entnehmen, dass die Hansestadt Rostock

frühzeitig die Initiative ergriffen hat, um ein adäquates ÖPNV/SPNV-Angebot

während der Baumaßnahme - Spüldurchlass Warnemünde – zur Verfügung

stellen zu können.