27.10.2015 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09.SO.156.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

1        Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156.1 Erweiterung „Landhotel Rittmeister" eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

        Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2        Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

         im Norden:               durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

                                          sowie Freiflächen eines Reiterhofes

         im Osten:               durch den Biestower Damm

         im Süden und Westen:              durch den Damerower Weg

          

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156.1 Erweiterung „Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage