27.10.2015 - 6.1 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Massenthe begrüßt zu diesem TOP Frau Klein und Herrn Fischer und bekräftigt die Wichtigkeit dieser Beschlussvorlage für den Lebens- und Wohnbereich der Anwohner in Hafennähe.

              Sichtung und Ausarbeitung einer Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung in der Sommerpause war für den Ortsbeirat ein ungünstiger Zeitpunkt (Urlaub, OBR-Sitzungssommerpause)

              Dank an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zur Terminverlängerung

              der Ortsbeirat stimmt zu ca. 90 % mit den Stellungnahmen der Verwaltung überein

              jedoch wurden Punkte der 1. öffentlichen Auslegung abermals nicht berücksichtigt

 

Der Bauausschuss hat zur 2015/BV1211 Fragen ausformuliert

 

Frau Klein bestätigte die von Herrn Massenthe einleitend vorgetragenen Erläuterungen zu den raumordnerischen Festlegungsmöglichkeiten. Demnach gibt es im Grunde zwei Varianten raumordnerischer Festlegungen. Dies sind zum einen die endabgewogenen und damit verbindlichen Ziele der Raumordnung. Sollen solche Ziele der Raumordnung flächenhaft Festlegungen in einer Karte dargestellt werden, bezeichnet man diese als Vorranggebiete. Daneben gibt es die Grundsätze der Raumordnung, als Festlegungen die der Abwägung noch zugänglich sind und in Karten die Bezeichnung Vorbehaltsgebiete tragen.

 

Zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP)

Bereits das LEP 2005 enthielt die Festlegung von Vorranggebieten für Gewerbe und Industrie, allerdings waren diesen Festlegungen eigene Untersuchungen seitens des Plangebers (hier oberste Landesplanungsbehörde, aktuell im Energieministerium angeordnet) vorausgegangen. Allerdings wurden auch bereits 2005 die Vorranggebiete lediglich mittels eines Symbols dargestellt (maßstabsbedingt).

Grundsätzlich könne festgestellt werden, dass alle auf regionaler Ebene im Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) 2011 festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie im aktuellen Entwurf zur Fortschreibung des LEP aufgenommen wurden. Dies wird grundsätzlich begrüßt. Abgelehnt wird seitens des Planungsverbandes als auch seitens der Hansestadt Rostock, dass die Vorbehaltsgebiete aus dem RREP im LEP-Entwurf als Vorrangstandort festgelegt wurden, ohne dass hierfür neue Erkenntnisse vorliegen würden. Die Endabwägung ist in diesen Bereichen noch nicht erfolgt, so dass seitens des Planungsverbandes vorgeschlagen wird, in diesen Fällen lediglich Vorbehaltsstandorte im LEP festzulegen.

Auf Bitte von Herrn Massenthe, werden dem Ortsbeirat die entsprechenden Ausführungen in der Stellungnahme des Planungsverbandes zur Kenntnis gegeben.

 

Hinterfragt wurden seitens des Ortsbeirates weiterhin die Aussagen des LEP-Entwurfs im Kapitel unterirdische Raumordnung. Hier würde es zu einer unzulässigen Überlagerung von Trinkwasserschutzzonen und Vorrangfestlegungen für andere unterirdische Nutzungsoptionen kommen (Gewinnung oder Speicherung geothermischer Energie, bzw. von Gas oder Druckluft). Frau Klein führte dazu aus, dass diese Nutzungen unterhalb der Erdoberfläche in unterschiedlichen Horizonten erfolgen würden und sich daher nicht gegenseitig ausschließen würden. Die theoretisch möglichen Potenziale des Rhät/Lias-Komplexes wurden nahezu flächendeckend als Vorrangräume festgelegt, um damit andere Nutzungsinteressen (unterirdische Deponien) quasi flächendeckend auszuschließen.

 

Beschlussfassung des OB dazu einfügen (lehnt die Festlegung des Vorrangraumes Speicherung Erdgas, Synthesegas, Druckluft unterhalb der HRO ab) (LEP-Kapitel 7.1, Programmsatz 2 in Verbindung mit Abb. 33 auf S. 81).

 

Weitere Fragen

In der weiteren Diskussion ergaben sich überwiegend Fragen zum Stand des laufenden Planungsverfahrens in den Gebieten Rostock Seehafen-Ost und West sowie zu den hier zu berücksichtigenden Belangen.

Frau Klein erläuterte dazu, dass Anfang dieses Jahres ein Gutachten zur weiteren detaillierten Untersuchung der beiden Gebiete in Auftrag gegeben wurde. Ziel ist es, zu prüfen, ob im Ergebnis aller Untersuchungen gutachterliche Vorschläge für die Umwidmung von Vorbehalts- in Vorranggebieten (Gesamtgebiete oder Teilflächen von diesen) unterbreitet werden können. Ebenso werden Vorschläge für die Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet.

Das Gutachten wird durch mehrere Institutionen finanziert (Hansestadt Rostock, Hafenentwicklungsgesellschaft, Planungsverband Region Rostock, Land M-V). Auftragnehmer ist INROS Lackner. Allein die Aufgabenstellung des Gutachtens umfasse 30 Seiten und wurde im Vorfeld intensiv abgestimmt (u.a. mit dem Hafenforum sowie mit lokalen und Landesbehörden). Im Hafenforum wird regelmäßig über den Stand der Arbeiten informiert. Ergebnisse sollen Mitte/Ende 2016 vorliegen.

Auf der Grundlage der gutachterlichen Vorschläge könnte dann das Fortschreibungsverfahren des Regionalen Raumentwicklungsprogramms eingeleitet werden. Dieses befasst sich allerdings nicht nur mit den Gebieten in Rostock, sondern auch mit den vier weiteren Vorbehaltsgebieten aus dem Raumentwicklungsprogramm (Bentwisch, Dummerstorf u.a.).

Das Fortschreibungsverfahren zum RREP würde ebenfalls einen mehrjährigen Zeitraum beanspruchen, in welchem mindestens zwei öffentliche Beteiligungsverfahren vorgesehen sind.

Unabhängig davon, könnten seitens der Hansestadt aber auch bereits konkrete Planungen auf kommunaler Ebene angeschoben werden.

 

Durch den Ortsbeirat und anwesende Gäste wurden im Weiteren konkrete Fragen formuliert, die wie folgt beantwortet wurden:

Sinn der Planung: Es ist erklärtes Ziel, in geeigneten Bereichen Hafenerweiterungsflächen zur Sicherung der Weiterentwicklung des Seehafens Rostock planerisch vorzubereiten und zu realisieren. Dieses Ziel wird sowohl auf Landes- und regionaler Ebene, ebenso auch durch die Kommune Rostock und Wirtschaftsverbände verfolgt. Seitens des Planungsverbandes Region Rostock besteht durch Beschluss der Verbandsversammlung der Auftrag, detaillierte Untersuchungen vorzunehmen.

 

Berücksichtigung der bestehenden Emissionssituation im Bereich des Seehafens: Diese Thematik bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der aktuell laufenden Untersuchungen.

 

Berücksichtigung der Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie: Auch diese Thematik bildet einen wesentlichen Bestandteil der laufenden Untersuchungen, sowohl im Gebiet West (Steilküste) als auch im Gebiet Ost (Peezer Bach).

 

Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse: Auf Ebene der Regionalplanung spielen die Eigentumsverhältnisse keine Rolle, da in dieser Planungsphase andere Aspekte (Betroffenheiten) zu betrachten sind.

 

Herr Fischer:

              Informationsveranstaltung am 14.10.15 auch für die Vorsitzenden des OBR zum Landesraumentwicklungsprogramm

              Thematik ist auf dem „Hafenforum“ angesiedelt

              auch Rostock hat ein wirtschaftliches Interesse am Hafen und muss realistisch planen und abwägen

 

Herr Massenthe stellt die Frage zur Zeitschiene

 

Frau Klein:

              in ca. 3 Jahren sollte die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der regionalen Planung sein

              eventuell im Jahre 2018 mit erstellten Flächennutzungs- und Bebauungsplan

 

Diskussionspunkte der Bürger / Bürgerinitiative / Ortsbeirat:

              es ist richtig und gut, dass Anwohner hellhörig sind und sich für ihren Stadtteil einsetzen

              wenn 60 % der Flächen in Privathand sind, folgt dann die Zwangsenteignung?

              Banken bewilligen wohl keine Hausfinanzierungen im Bereich Krummendorf mehr

              Seehafen sollte sich mehr an den Nachbarhäfen orientieren

              am Wochenende und an Werktagen nach 17:00 Uhr wird der Hafen kaum noch genutzt

 

Herr Schommartz spricht Punkte der „Unterirdischen Raumordnung“ an und stellt beim Ortsbeirat den Antrag, zu diesen Punkten einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage einzubringen.

 

Diskussion und Meinungsfindung im Ortsbeirat

 

Herr Massenthe bringt den Änderungsantrages im Ortsbeirat zur

Abstimmung: einstimmig dafür

Verantwortlich: Herr Schommartz für die Ausführung der Begründung

 

Änderungsantrag des Ortsbeirates:

In die Stellungnahme der Hansestadt Rostock ist zum Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung zusätzlich folgendes aufzunehmen bzw. zu ergänzen:

Zu Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung

Im Bd. I S. 80 Pkt.7.1. werden Vorrangräume Energie und Energieträger als Ziel der Raumordnung festgelegt. Diesbezüglich wird der Hansestadt Rostock ein Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas  (einschließlich seiner Vorstufen) oder Druckluft zugeordnet.

Die Festlegung als Ziel der Raumordnung ist zurückzustellen.

Im Bd. II S. 117 Pkt. 5.6.1(2) wird in dem gesamten Absatz grundsätzlich einer Nutzung  widersprochen und auch auf Auswirkungen auf Nachbargebiete und andere Bundesländer hingewiesen.

Die angeführten Vorrangräume in Abb. 33: Vorrangräume Energie und Energieträger im Rhät / Lias-Komplex und den Salzstöcken des Zechsteins überlagern die in Abb. 35 genannten Vorbehaltsgebiete Trinkwassersicherung grenzen an umliegende Trinkwassersicherungsgebiete.

Hier wird der Bereich östliches Rostock mit mehr als 100.000 Bewohnern über/unterplant.

Wenn überhaupt, darf dieses erst als Ziel festgelegt werden, wenn geklärt ist dass es zu keinerlei negativen Folgen für Bevölkerung und Umwelt kommen kann.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft stimmt der Gesamtstellungnahme der Hansestadt Rostock zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (Anlage) zu.

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost wird nur in Verbindung einer Stellungnahme (Änderungsantrag zur 2015/BV/1211) der Beschlussvorlage zustimmen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage