14.10.2015 - 8.1 Umbau eines ehemaligen Kinos zu einem Fitness-S...

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP sind Herr Kurnoth vom Bauamt, sowie die Betreiber des Fitnessstudios Rene und Andre Hammer und der zuständige Bauleiter Herr August erschienen.

Der Bauantrag wurde erstmalig im September auf der OBR- Sitzung vorgestellt.

Da aber noch Fragen zum Brand- und Denkmalschutz, sowie den geplanten Spielplätzen

ausstanden, wird der Antrag vertagt.

Herr August berichtet, dass die Ämterbegehung mit dem Brandschutz- und Rettungsamt noch aussteht. Per Stahlkonstruktion wird eine Zwischenebene eingezogen. Zusätzliche Fenster soll es nur im westlichen Gebäudeteil geben. Das Amt für Denkmalpflege ist damit einverstanden. Der historische Teil des Kinos steht unter Denkmalschutz. Das Amt begrüßt, dass das Gebäude wieder öffentlich nutzbar wird. Die Fenster im neueren Teil werden bündig in der Front platziert.

 

Zu den PKW-Stellplätzen erklärt Her Kurnoth, dass bei einer Umnutzung das jeweilige Gebäude mit seiner Nutzung einen Bestandsstatus hat. Mit dieser Bestandsnutzung wird in die Stellplatzsatzung gegangen und der fiktive Bedarf an Bestands- PKW-Stellplätzen ermittelt

(für 950 Sitzplätze im Kino sind das 95 bis 190 Stellplätze). Für die neue Nutzung wird dies ebenfalls ermittelt (für das Fitnessstudio 33 Stellplätze). Beide Werte werden gegenüber gestellt. Somit ergibt sich kein Mehrbedarf, der durch den Bauherren nachzuweisen wäre.

Grundlage dieser Vorgehensweise ist § 49 der Landesbauordnung M-V und die Stellplatzsatzung der HRO.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt