14.10.2015 - 5 Vorstellung der Analyse zur Vorgartensatzung

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP berichtet Frau Falk vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

- im Jahre 2011 begann die Arbeit mit der Erfassung und Analyse vorhandener Vorgärten

- detaillierte Erfassung der Vorgärten mit Fotos, Überprüfung des Versiegelungsgrades,

  Standorte Abfallbehälter, Abstellflächen für Fahrräder, Art der Zuwegung, Einfriedung,

- 50% der Vorgärten in der KTV sind begrünt

- 20% der Vorgärten in der KTV sind versiegelt

- räumlich sehr unterschiedlich

- Im Ergebnis konnten die größten Missstände in der Fritz-Reuter-Straße, Waldemarstraße,

  Patriotischer Weg und in der Ulmenstraße festgestellt werden

- Bei der Aufteilung der Bereiche der Analyse wird unterschieden zwischen den

  Prioritätsstufen 1 und 1A, dass bedeutet der Verlust ist relativ groß und stark gefährdet

- Thomas- Müntzer- Platz wird als homogene Zone bezeichnet, Status soll erhalten bleiben

- Untersuchung der gewerblichen Nutzung sowie Außengastronomie

- Erkenntnisse der umfassenden Analyse sind:

- 1. Vorgärten sind generell ein schützenswertes und hohes Gut

- 2. Handlungsbedarf in den Vorgärten ist vorhanden

- Bestandsaufnahme ergab das Vorhandensein von 670 Vorgärten in der KTV

  davon sind

  174 problematisch, 56 versiegelte Vorgärten und 118 private

- erhöhter Handlungsbedarf ist gegeben. Das rechtfertigt die Vorgartensatzung.

- Erstellungen von Teilsatzungen

- rechtliche Unanfechtbarkeit

- Prüfung ergab keine Vorgärten in der Doberaner Straße

 

Herr Siems fragt nach, ob mit der Satzung Bestandsschutz gewährt werden soll?

Frau Falk erklärt, dass dies noch offen ist.

- zurzeit sind 3 Landschaftsarchitekten beauftragt Angebote zu unterbreiten

- Abgabe der Arbeiten erfolgt in der 46. Kalenderwoche, Auswertung ab 49. KW, Vorstellung

  des Satzungsentwurfes voraussichtlich Anfang Dezember 2015

- die zweite Phase ist für Februar 2016 geplant, danach erfolgt die Vorstellung im OBR KTV

- Vorlage des Entwurfes der Vorgartensatzung für die Bürgerschaftssitzung im April 2016

 

Frau Niemeyer bittet um eine klare Festlegung zur Begrenzung der Sondernutzung für Außengastronomie, (Ergebnis des Rundgangs mit dem Behindertenverband)

 

Frau Niemeyer ist über den kurzfristigen Zeitraum erfreut.

Der OBR bittet Frau Falk die Budapester Straße in die Satzung mit aufzunehmen.

 

Herr Siems bedankt sich im Namen des Ortsbeirates.für die sehr gute Erarbeitung der Analyse.

Der OBR zieht aus dieser Vorstellung ein positives Votum und wird den Zeitplan unterstützen.

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