27.08.2015 - 4.1 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktionen UFR/FDP...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Engelmann informiert, dass auch bei Änderungsanträgen der Antragsteller die Beratungsfolge eintragen muss, da sonst die Zuordnung zu den Ausschüssen oftmals nicht erfolgt. Dadurch gelangte der Änderungsantrag 2015/AN/0986-01 vorher nicht auf die Tagesordnung. Dieser wird unter TOP 4.1. mit diskutiert. Die Stellungnahme konnte von den Abgeordneten bisher nicht eingesehen werden, da sie nicht freigeschaltet war.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass es sich lt. Flächennutzungsplan bei der gesamten Fläche des geplanten Baugebietes um Landschaftsschutzgebiet handelt.

Im Jahre 2006 erfolgte eine intensive Abwägung  während der Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2006. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde  die Fläche als Wohnbaufläche diskutiert und im Ergebnis der Abwägung mehrheitlich abgelehnt.

 

Weiter erklärt Herr Müller, dass der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2006  auf der Grundlage einer detaillierten Bevölkerungsprognose Bedarf an weiteren Wohnbauflächen bis 2020 von rund 250 ha Bruttowohnbauland nachweist.

Grundlage einer Flächennutzungsplanänderung kann nur ein neuer nachgewiesener Bedarf sein. Hierzu wäre eine neue Bevölkerungsprognose, eine darauf basierende Haushalts- und Wohnraumnachfrageprognose und die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfes erforderlich.

 

Herr Müller informiert, dass  seit Ende 2014 in einer Strategierunde des Oberbürgermeisters mit dem Senator für Bau und Umwelt und den Fachämtern die die Wohnungsbauentwicklung forciert wird und die potentiellen Reservestandorte Biestow/Nobelstraße, Biestow-Kringelhof und Gehlsdorf Melkweg/Rostocker Straße  mit ca. 1700 vorwiegend Einzel- und Doppelhäusern vorbereitet werden. Diese Standorte sind bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Mit dieser Maßnahme sollen zusätzlich zu über 4000 WE im Geschosswohnungsbau in den nächsten Jahren ausreichend Angebote für den Wohnungsmarkt geschaffen werden.

 

Bei einem ermittelten Mehrbedarf über den Flächennutzungsplan hinaus wäre im Interesse der Rechtssicherheit des Verfahrens dann eine Standortalternativenprüfung erforderlich. Dies ist umso notwendiger, da sich das geplante Baugebiet in Diedrichshagen im Landschaftsschutzgebiet liegt.

 

Herr Prechtel betont, dass der Ortsbeirat diesem Antrag seine Ablehnung erteilt hat. Nach Auffassung dieses Gremiums ist der Standort nicht für Wohnbau geeignet. Es sollen andere Standorte in Warnemünde gefunden werden.

 

Frau Jahnel stimmt der Aussage von Herrn Prechtel zu. Außerdem erfolge jährlich eine große Versiegelung von Flächen. Der Bedarf nach Wohnraum rechtfertigt nicht den Bau von Luxuswohnen im Landschaftsschutzgebiet.

 

Herr Bauer ist der Meinung, dass bezüglich Wohnbau keine Mauern gesetzt werden sollten. Die Ostseeküste ist sehr beliebt. Gleichzeitig würde sich der Mietpreis in Warnemünde stabilisieren, wenn in Diedrichshagen hochwertiger Wohnraum entsteht.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag 2015/AN/0986-01:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

x

 

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Abstimmung über den Antrag 2015/AN/0986:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x