19.08.2015 - 8.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kurnoth erläutert das Bauvorhaben.

Gemäß § 34 BauGB  ist die baurechtliche Zulässigkeit gegeben.

Dargestellt werden zwei Baufelder.

 

Im Anschluss stellt Herr Madden, Projektentwickler, dem OBR das Bauvorhaben im Einzelnen vor.

Bezeichnet wird das Vorhaben als „Rosengarten-Center, Glatter Aal.“ Es handelt sich um 2 Gebäude.

Geplant sind im Gebäude A

Gaststätte mit ca. 100 Plätzen für das Hotel

Hotel mit 258 Betten

Boardinghouse mit 236 Betten

1392 m²  Nutzfläche für Einzelhandel

Gebäude B

Fitness mit ca. 1310m² Nutzfläche

Boardinghouse mit 30 Betten

474 m² für Gewerbe

5317 m² für Einzelhandel

518 Stellplätze auf 4 Parkebenen

 

Herr Madden stellt die Gebäude im Einzelnen vor. Im unteren Bereich erfolgt die Einordnung von großen und kleinen Geschäfte, darüber Gewerberäume, Büroräume sowie Parkdecks  im Gebäude B.

Nach der Vorstellung fand eine rege Diskussion statt.

 

Herr Herzog informiert den OBR,  dass das Vorhaben im Bauausschuss behandelt  wurde.

Folgende Fragen haben sich ergeben:

  • ob klassisches Wohnen  angedacht wurde.

Das wurde von Herr Madden mit einem klaren Nein beantwortet.

  • Laut Rahmenplan für das Sanierungsgebiet ist eine Geschossigkeit von III – IV vorgesehen

Herr Madden: Das Gebäude B befindet sich außerhalb des Rahmenplanes und die Höhe orientiert sich an der Umgebung, was nach Par.34 BauGB zulässig ist.

  • Der Bauausschuss vermisst die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, ähnlich wie beim Wettbewerb „Neuer Markt“
    Der Standort des Vorhabens ist in seiner Wertigkeit und Bedeutung gleich zu setzen mit dem Vorhaben am Neuen Markt und bedarf einer Diskussion.
    Auch die Massivität der Gebäude und deren Fassaden wirken eher trist und langweilig, als einladend. Hier sollte mehr Zeit und Kreativität, vor dem Hintergrund, dass es sich um wertvolles Grundstück handelt, dessen Bebauung auf lange Zeit Bestand haben wird, aufgeboten werden. Andere Städte, wie Stralsund, gehen wesentlich sensibler mit derartigen Flächen um.
    Der Bauausschuss kritisiert, dass die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates in wesentlichen Fragen keine Berücksichtigung fanden und fragt nach, ob beabsichtigt ist das Vorhaben dem Beirat noch mal vorzustellen..

 

Herr Madden erläutert das Entstehen des Projektes und weist auf zeitliche Sachzwänge hin.

Er signalisiert seine freiwillige Bereitschaft, das Projekt sowohl den Bürgern als auch dem Gestaltungsbeirat vorzustellen. Allerdings wäre dann u. U. eine Verzögerung im Ablauf der vertraglich vereinbarten Fristen die Konsequenz.

Er weist darauf hin, dass noch Gespräche mit dem Stadtplanungsamt zur Veränderung/ Verbesserung der Fassade geführt werden.

Frau Gründel informiert, dass eine Verzögerung auf Grund von vertraglich geregelten Fristen nicht möglich ist. Durch die planungsrechtliche Zustimmung des Stadtplanungsamtes steht dem Vorhaben nichts im Wege. Änderungen, z.B. an der Fassade, können durch Nachträge zum Bauantrag erfolgen.

 

 

Diese Argumente finden im Ortsbeirat keine Akzeptanz. Entscheidend ist, dass Veränderungen am Vorhaben noch zu erwarten sind und dass den Rostockern das Vorhaben auf jeden Fall öffentlich vorgestellt werden muss.
 

Herr Herzog stellt den Geschäftsordnungsantrag sofort über nachstehenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

„Der Ortsbeirat lehnt das Vorhaben in der vorliegenden Fassung ab.“

 

Der Ortsbeirat lässt diesen GO-Antrag mehrheitlich zu.

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage