19.08.2015 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Auf der Sitzung des Ortsbeirates am 17.06.15 wurde kritisiert, dass die Asphalterhöhung auf dem Fußweg von der Fähre zur Yachthafenresidenz eine Gefahrenstelle darstellt. Das Wasser – und Schifffahrtsamt Stralsund ist der bemängelten Asphalterhöhung nachgegangen. Die angesprochene Stelle liegt in dem Bereich des bundeseigenen Flurstückes, dass das WSA der Stadt zur Nutzung überlassen hat. Es wird durch das WSA eingeschätzt, das durch die Verwerfung nicht die Leistungsfähigkeit des Betriebsweges für die Belange des WSA eingeschränkt sei. Des Weiteren teil das WSA mit, das im 2. Nachtrag zum Vertrag mit dem Tief – und Hafenbauamt vereinbart wurde, die Stadt könne die Rechte aus dem Vertrag auf die Hanse Yachthafen GmbH übertragen. Hier müsste der Sachverhalt mit dem Tief – und Hafenbauamt erörtert werden.

 

In der Sitzung des Ortsbeirates wurde die Einbeziehung des Ortsbeirates bei Bauanträgen, hier das Bauvorhaben Albin – Köbis – Str., thematisiert. Es wurde um Einsichtnahme in die erteilte Baugenehmigung gebeten. Das ausführliche Antwortschreiben des Bauamtes liegt dem Ortsbeirat und dem Ortsamt vor. Der gewünschten Einsichtnahme steht das Bauamt positiv gegenüber. Es wurde um entsprechende Terminvereinbarung gebeten.

 

Es liegt eine Antwort des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege auf die Anfrage, in welchem Zyklus das Straßenbegleitgrün gepflegt wird, vor. In den Ortsteilen Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen und Torfbrücke werden zum großen Teil die öffentlichen Grünflächen über Vergabe an entsprechende Garten – und Landschaftspflege Fachfirmen unterhalten. Je nach Einstufung in die jeweilige Pflegeklasse werden die öffentlichen Grünflächen/ Straßenbegleitgrün in zwischen 1 bis 6 Pflegegängen pro Jahr je nach Witterung und Verkehrssicherheitserfordernis gepflegt. Die Pflegearbeiten sind nach einer terminlichen Ausführungszeit festgelegt und werden über das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege nach Realisierung einzeln fachlich abgenommen. Die typischen Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbegleitgrün beschränken sich hauptsächlich auf die Bankettmahd, sowie den dort befindlichen Straßengraben. Das Ausmähen der Straßengräben sowie die Schnittgutentsorgung erfolgen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange einmal im Jahr. Reinigungsarbeiten sind in diesem Zusammenhang in das Leistungsverzeichnis mit integriert, jedoch sind die allgemeinen Reinigungsarbeiten gemäß gültiger Sraßenreinigungssatzung der HRO an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Darüber hinaus werden weitere Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Grünflächen durch die Mitarbeiter der Abteilung Grünanlagenunterhaltung des Amtes 67 in Eigenleistung durchgeführt.

Das ausführliche Schreiben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und den Auszug aus dem Leistungsverzeichnis ist dem Ortsbeirat übergeben worden.

 

Das Ortsamt informiert über den ihm vorliegenden aktuellen Sachstand zum Bauvorhaben Ersatzneubau Stromgrabenbrücke/ Spüldurchlass, da er auch für diesen Ortsbeirat, insbesondere vor dem Hintergrund der Sperrung der Bahnstrecke, von Interesse ist.

Der Bauablauf ist nach bisherigem Stand wie folgt geplant:

-          die Baustelleneinrichtung erfolgt ab dem 8. September 2015

-          im September/ Oktober 2015 erfolgt die Herstellung der Behelfsbrücke “Straße am        Bahnhof“ und die Errichtung der Baustellenumfahrungen

-          die Totalsperrung Eisenbahnstrecke und die Einrichtung des Schienenersatzverkehr erfolgt im Zeitraum ab 1.Oktober 2015 bis zum 30. April 2016

 

 

In der letzten Sitzung ist bemängelt worden, dass bei der Einfädelungsspur zur Fähre das Verkehrsschild sehr schief stehe. Durch den Leiter Verkehrstechnik des Bauhofes des Tief –und Hafenbauamtes ist dies geprüft worden. Es konnten keine Mängel festgestellt werden.

 

Des Weiteren ist in der letzten Sitzung angesprochen worden, dass noch viele Baumreste im Markgrafenheider Waldgebiet lägen. Es ist um Verbesserung gebeten worden.

Herr Harmuth hat mitgeteilt, dass er diese Thematik ausführlich mit dem Ortsbeiratsvorsitzenden erörtert habe. Aus Sicht des Stadtforstamtes besteht keine Notwendigkeit für weitere "kosmetische" Aktionen im betreffenden Waldgebiet. Die Flächen sind in einem nach forstlichen Maßnahmen üblichen Zustand, das anfallende Reisig und die nicht verwertbaren Baumreste werden langfristig als Humus wieder in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt.

Die vorhandenen Wege und Brücke sind durch das Forstamt bereits direkt im Anschluss an die Forstarbeiten geräumt und erneuert worden, so dass die touristische Nutzung des Waldes ohne Probleme erfolgen kann.

Die Ortsbeiratsmitglieder bestätigen, dass der Zustand des Waldgebietes in Ordnung sei und keiner Behebung bedarf.

Die Ortsbeiratsmitglieder sehen für eine Waldbegehung derzeit keinen Bedarf.