20.05.2015 - 4.1.1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Walter vom Hauptamt erläutert, dass mit dem Nachtrag zur Beschlussvorlage die Ortsbeiräte beteiligt wurden. Zu den einzelnen Änderungsanträgen aus den Ortsbeiräten wird das Hauptamt eine Stellungnahme abgeben. Eine weitere Aufnahme von Toilettenanlagen, wie in den Änderungsanträgen gefordert, muss geprüft werden, eine frühestmögliche Aufnahme in das Bedarfskonzept ist aber erst 2017/2018 mit dem neuen Haushalt möglich. Das vorliegende Bedarfskonzept ist ausfinanziert. Eine in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsanalyse wird Ende Juli vorliegen. Das Feinkonzept wird den Ortsbeiräten vorgestellt.

Die Betreibung von Toilettenanlagen durch Dritte ist unattraktiv und wäre für die Stadt mit Mehrkosten verbunden.

Die wirtschaftliche Betrachtung erfolgte nach Bedarfen.

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Beschluss:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0072 „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen“ wird wie folgt geändert:

 

1.              Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 1, Satz 1, wie folgt neu formuliert:

 

„Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig in folgenden Ortslagen betrieben:“

 

 

2.              Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 1, unterhalb des 3. Anstriches (Markgrafenheide - Kerngebiet und Wandergebiet), wie folgt ergänzt:

 

"Abweichend von vorgenannter Festlegung ist die Prüfung der Etablierung öffentlicher Bedürfnisanstalten auch an besonderen Bedarfsschwerpunkten anderer Ortslagen möglich."

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2014/BV/0072-02 (NB) einschließlich Beschlussvorlage 2014/BV/0072:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt