26.05.2015 - 6.1 Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behörde...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Schölens stellt den Entwurf des B-Planes Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ mittels Beamer-Präsentation und Vergleich der Papierexemplare Vorentwurf/Entwurf vor; insbesondere folgende Punkte wurden dargelegt:

              in Rostock besteht aktuell ein großer Bedarf an Wohnraum, Nachfrage nach attraktiven Wohnstandorten

              Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines Wohngebiets wurde am 07.12.2011 von der Bürgerschaft beschlossen

              vom Vorentwurf bis zum heutigen Stand haben sich die Grenzen des zukünftigen Geltungsbereiches kaum verändert

              Areal ist begrenzt im NO durch Pressentinstraße, im SO durch Klaus-Groth-Straße, im SW durch die Unterwarnow, die Gärten westlich des Hauptweges der Kleingartenanlage „Hufe V“ e.V. und den bestehenden Yachtclub „Warnow“ e.V. in der Pressentinstraße 11a, im NW durch die nordwestliche Waldgrenze, die Grundstücke 12 und 12a sowie durch die bestehende Zufahrt zum Yachtclub und die Zufahrt zur Kleingartenanlage

              formlose Abwägung der einzelnen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

              viele bisher eingegangene Hinweise wurden als durchführungsrelevante Hinweise in den zu billigenden und öffentlich auszulegenden Entwurf aufgenommen

              Waldumwandlungsgenehmigungsantrag ist für einen Großteil der betroffenen Waldflächen in Aussicht gestellt worden; der Antrag wurde gemäß den Hinweisender Waldbehörde in Konformität zu den neueren Erkenntnissen der Waldeinstufung überarbeitet

              insgesamt sind 160-180 Wohneinheiten angestrebt

              möglich sind in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser; festgesetzt sind maximale Gebäudehöhen zwischen ca. 11 und ca. 20 m über Wasserspiegelniveau wobei bei den Bestandsbaugebieten zwischen Trauf- und Firsthöhen differenziert wird

              Schilderung der Erschließungs- und Bewirtschaftungskosten, der Planstraßen, Tiefgaragen(zufahrten)- und Stellplätze…

 

Diskussionspunkte der Anwohner und des Ortsbeirates:

1.              Kritik an der Verwaltung, dass seit 2011 Hinweise der Eigentümer der Bestandsbebauung keine Berücksichtigung fanden und teilweise kein Eingang ihrer Einwände in 2014 bestätigt worden wäre

2.              fallen Erschließungskosten für Kleingärtner an?

3.              sind die geplanten Parkflächen ausreichend?

4.              kann man Veränderungen an den Häusern Pressentinstr. 1-11 vornehmen? (durch Festsetzung der Auflagen im festgeschriebenen B-Plan)

 

Frau Schölens antwortet:

1.              bei der schriftlichen Befragung der Eigentümer Pressentinstraße im IV. Quartal 2014 waren 22 Eigentümer angeschrieben worden, 10 Eigentümer reagierten ablehnend und 12 Eigentümer haben sich nicht gemeldet und somit ist man von einer Zustimmung ausgegangen

2.              angestrebt sind keine Erschließungskosten für verbleibende angrenzende Kleingärten, da für diese kein Wohnrecht- Prüfung in Verwaltung (Bauamt) + Rückmeldung

3.              Stellplatzsatzung HRO: jeder Eigentümer muss auf seinem Grundstück das notwendige Parken der eigenen Fahrzeuge gewährleisten, Stellplätze und Tiefgaragen sind entsprechend festgesetzt

             

 

 

 

 

4.   Zukünftige Festsetzungen sind vom etwaigen Bestandsschutz gedeckte geringfügige Änderungen und Erweiterungen an Bestandsgebäuden (wie Sanierung und Instandhaltung von z.B. Fassaden- und Dachflächen) im zukünftigen Geltungsbereich des B-Planes nicht maßgeblich (z.B. Dachpfannenfarbwahl, Erneuerung der Fenster…)

 

Weitere Diskussionspunkte und Bedenken:

              Wohnqualität und Marktwert der Häuser im Bestand würde durch zukünftige „enge Bebauung fallen

              zu hohes Verkehrsaufkommen

              es sollte auch an Schul- und Kindertagesstättenkapazität durch möglichen enormen Zuzug von Familien mit Kindern gedacht werden

              ein Gemeinschaftshaus ist für kulturell- sportliche und gesellige Anlässe wichtig

              der grüne Stadtteil den jungen Familien beziehen ist durch die Verdichtung der Wohnbebauung nicht mehr so attraktiv sein

              geplante Gebäude sind zu hoch

              der Bedarf an altersgerechtem Wohnen in schöner Lage ist auch gegeben

              Anbindung zum Kirchenplatz muss auch saniert werden (Kopfsteinpflaster) und Kosten werden dann wieder auf die angrenzenden Eigentümer umgelegt, Erschließungsbeitragssatzung

              Plan zum Rückbau einiger Kleingärten wurde scharf kritisiert

  • Erschließungskosten für Planstraße A wird in hohem Maße auf die Bestandseigentümer umgelegt
  • Waldweg hat keinerlei Bezug zu anderen Wegen

 

 

Herr Jäger: Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat Ablehnung

 

Herr Schommartz bringt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15. WA.178 „Obere Warnowkante“ im Ortsbeirat Gehlsdorf/NO zur Abstimmung

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ (Anlage 1), begrenzt

             

- im Nordosten durch die Pressentinstraße

- im Südosten durch die Klaus-Groth-Straße

- im Südwesten durch die Unterwarnow, die Gärten westlich des Hauptweges

  der Kleingartenanlage „Hufe V“ e.V. und den bestehenden Yachtclub „Warnow“ e.V. in der

  Pressentinstr. 11a

- im Nordwesten durch die nordwestliche Waldgrenze, die Grundstücke

Pressentinstraße 12 und 12a sowie durch die bestehende Zufahrt zum Yachtclub, die Zufahrt zur Kleingartenanlage (KGA) „Hufe V“ e.V.

             

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage