07.05.2015 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tober fragt,  auf welcher Grundlage der 4. Bauabschnitt beruht und ob er gebietsverträglich ist.

Anfragen dazu an Herrn Bockhahn blieben unbeantwortet.

 

Frau Hecht erläutert, dass bei der ersten Repräsentation des Bauvorhabens auf den desolaten Zustand des Asylbewerberheimes hingewiesen wurde und dass die Sanierung in Bauabschnitten erfolgen wird. Die aktuelle Situation macht einen Neubau notwendig, um den

Anforderungen gerecht zu werden.

Von Herrn Bockhahn wurde festgelegt, dass aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 399 Personen aufgenommen werden sollen. Zurzeit werden Verhandlungen für eine zweite Unterkunft an einer anderen Stelle geführt.

Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Frühjahr 2016 geplant.

 

Herr Tober verweist auf frühere Aussagen, die beinhalten, dass das Asylbewerberheim laut B-Plan 2014 abgerissen werden soll.

Weiterhin sieht er erhebliche Bedenken bei der Sicherheit innerhalb und außerhalb des Geländes. Daher sollte eine Einrichtung wie ein Asylbewerberheim nicht in unmittelbare Nähe zu einem Wohngebiet noch erweitert werden.

 

Herr Zimmermann erklärte, dass einige Ortsbeiratsmitglieder am Dienstag im Amt für Stadtplanungwaren und die rechtliche Situation erörtert haben. Unter anderem, dass die Einfriedung des Grundstücks im Ermessen jedes Eigentümers ist und kein Hinderungsgrund für eine Ablehnung (Sondergebiet) gibt. Gleiches gilt für den Abriss der vorhandenen Gebäude. Im aktuellen B-Plan ist der Abriss der Gebäude nur als Möglichkeit in der Begründung zum B-Plan erwähnt. Von amtswegen gibt es daher keine Einwände gegen dieses Bauvorvorhaben.

 

Frau Hecht gibt darüber Auskunft, dass bei Stellung eines Bauantrages die Rechtmäßigkeit geprüft wird und dann die Genehmigung erteilt wird.

Herr Wiesner erläutert hierzu, dass die BV zum Envernehmen der Gemeinde erst vom politischen Raum eingeholt wird, wenn die baurechtliche Prüfung erfolgt ist und diese positiv ausgefallen ist.

 

Frau Zielke gibt zu bedenken, dass ein „Nein die jetzige Situation nicht ändert. Das Problem würde nur verschoben.

 

Herr Zimmermann informiert darüber, dass Herr Tober den Antrag gestellt hat, die Einordnung des B-Planes von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Reines Wohngebiet zu ändern.

Dieser Vorschlag sollte erste einmal an das Amt für Stadtplanung weitergeleitet werden und um Stellungnahme gebeten werden.

 

Die OBR-Mitglieder stimmen diesem Verfahren (Antrag von Herrn Tober erst in die Ämterrunde) einstimmig zu.

 

Der Ortsbeirat gibt eine Empfehlung zur Entscheidung des Bau-und Planungsausschusses der Bürgerschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage