06.05.2015 - 7.3 Vorschlag für die Entsendung der Vertreter des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH

 

Gemäß § 71 (1) der KV M-V sind die Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.

 

Nach § 24 (3) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft erfolgt die Sitzverteilung nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.

 

Für die Entsendungen in den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH liegt jeweils eine Vorschlagsliste von zwei bzw. vier Fraktionen vor.

 

Nach § 31 (1) KV M-V werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gefasst.

 

 

 

Der 1. Stellvertreter des Präsidenten informiert, dass folgende redaktionelle Änderung vorgenommen wurde:

Im Betreff wurde „Benennung“ durch „Entsendung“ und im Beschusstext „benennt“ durch „entsendet“ ersetzt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft entsendet zwei Mitglieder als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0805:

 

Die Bürgerschaft entsendet zwei Vertreter/innen als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:               Eva-Maria Kröger

für die CDU-Fraktion:               Martin Lau